Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Bürgerfragen
3 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsprotokolle
4 Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Sitzungen
5 Bauantrag: Neubau von 23 Service Wohnungen und Tagespflege mit 15 Plätzen, Bahnhofstraße 11, 86492 Egling a.d.Paar
6 Bauantrag: Abbruch der ehemaligen Schreinerei und Neuaufbau eines Kosmetikateliers und Wohnung, Bergstraße 2 a, 86492 Egling a.d.Paar
7 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet In der Au"; Abwägungsbeschluss
8 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet In der Au"; Satzungsbeschluss
9 5. Änderung des Bebauungsplanes "Auwiesen - TG Lerchenweg II"; Änderungsbeschluss
10 5. Änderung des Bebauungsplanes "Auwiesen - TG Lerchenweg II"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
11 Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Angebot LENA Service GmbH für Ausplanung und entsprechende Auslegung unterschiedlicher PV-Anlagetypen auf Gemeindedächern
12 Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Neuer Bauhof - Stromanschluss der LEW Verteilnetz GmbH
13 Empfehlung zur Verkehrsführung in der Schulstraße - Vereinbarung eines Ortstermins
14 Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Teilnahme am diesjährigen Kreisseniorennachmittag in Geltendorf und Kostenübernahme
15 Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
16 Stellungnahme der Gemeinde Egling a.d.Paar zum offenen Brief bzw. Prospekt der Anwohner zum Pflegeheim
17 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 202302 Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 1

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Holzer begrüßt die anwesenden Gemeinderäte sowie die anwesende Bürgerschaft und die Vertreterin der Presse. Des Weiteren Herrn Schuster (Investor) und Herrn Kießling (Architekt), Referenten zu TOP Nr. 5.

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2. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Keine

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3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsprotokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung Nr. 202301 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Keine

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5. Bauantrag: Neubau von 23 Service Wohnungen und Tagespflege mit 15 Plätzen, Bahnhofstraße 11, 86492 Egling a.d.Paar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der überarbeitete Bauplan wurde nochmals vorgestellt. Die Änderungswünsche seitens des Gemeinderats aus der vorausgegangenen Sitzung konnten nur zum Teil eingearbeitet werden. Außerdem verliest Herr Bürgermeister Holzer ein Schreiben von zwei Anliegerfamilien, in welchem Bedenken gegen das Bauvorhaben geäußert werden. Die Bedenken wurden seitens des Architekten abgewogen.

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Bauplan unter folgenden Maßgaben:

  • Noch zwei zusätzliche oberirdische Stellplätze, sofern es sich als notwendig herausstellt
  • Aufzuggröße, ausgelegt für Liegendtransport
  • Platz für Mülltonnen und Fahrräder müssen noch geschaffen werden
  • GRZ max. 0,4 (bisherige Planung liegt bei 0,43)
  • ERFH max. 50 cm über OK Bahnhofstraße/Gehweg

Bezüglich Heizung wird empfohlen, Kontakt mit dem Betreiber der Biogasanlage Ruile aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bauantrag mit den o.g. Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauantrag: Abbruch der ehemaligen Schreinerei und Neuaufbau eines Kosmetikateliers und Wohnung, Bergstraße 2 a, 86492 Egling a.d.Paar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kische hat nach Art. 49 Abs. 1 GO als persönlich Beteiligte nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.

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7. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet In der Au"; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ ein:

  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Moorenweis
  • Gemeinde Steindorf

Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der Beteiligung zwar eine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ein, es wurden jedoch keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Kaufbeuren
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Gemeinde Schmiechen
  • Gemeinde Prittriching

Folgende Anregungen und Hinweise wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ vorgebracht:

  1. Landesamt für Bayerisches Denkmalpflege, Referat G23
Textauszug des Schreibens vom 10.01.2023 (Az.: P-2019-708-2_S2)

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Im Plangebiet befindet sich das bekannte Bodendenkmal: 
D-1-7831-0012         Straße der römischen Kaiserzeit (Teilstück der Trasse Augsburg-Brenner).
Nur wenig östlich ist zudem eine Siedlung aus der späten Latènezeit bekannt. Auch außerhalb der bekannten und im Denkmalatlas dargestellten Denkmalflächen sind deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit Bodendenkmäler zu vermuten. 
Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken. 
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt eine Umplanung des Vorhabens zu prüfen, um Eingriffe in die Denkmalsubstanz zu vermeiden oder zu verringern. Dies könnte z. B. durch Verlagerung/Umplanung des Vorhabens an einen anderen Standort geschehen. Bei der Auswahl von aus denkmalfachlicher Sicht geeigneten Standorten berät das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gerne: 

Dr. Jochen Haberstroh 
Telefon-Nr.: 089/2114-228 
E-Mail: Jochen.Haberstroh@blfd.bayern.de

Eine Orientierungshilfe zum derzeit bekannten Denkmalbestand bietet der öffentlich unter http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service (WMS) zur Verfügung und können so in lokale Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL dieses Geowebdienstes lautet: 
https://geoservices.bayern.de/wms/v1/ogc_denkmal.cgi 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei o. g. URL nicht um eine Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den Einsatz entsprechender Software erfordert. 
Es ist erforderlich, die genannten Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den Bebauungsplan zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen (gem. § 9 Abs. 6 BauGB) und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen (PlanzV 90 14.3).
Die aktuellen Denkmalflächen können durch den WMS-Dienst heruntergeladen werden. 
Sollte nach Abwägung aller Belange im Fall der oben genannten Planung keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen Teilen zu vermeiden, sind archäologisch qualifizierte Ersatzmaßnahmen im Auftrag der Vorhabensträger durchzuführen. 
Wir bitten Sie folgenden Text in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen: 
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.  
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wird das BLfD die fachlichen Belange der Bodendenkmalpflege formulieren und dabei auf den Umfang archäologischer Ausgrabungen, Dokumentationen und Sicherungen eingehen. Möglichkeiten zur Erhaltung bekannter Bodendenkmäler vor Ort („in situ“), z. B. durch eine sogenannte konservatorische Überdeckung werden in diesem Verfahren ebenfalls geprüft. 
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:  
Archäologische Ausgrabungen können abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen und müssen frühzeitig geplant werden. Hierbei sind Vor- und Nachbereitung der erforderlichen Arbeiten zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde, bei Grabfunden auch Anthropologie). Die aktuellen fachlichen Grundlagen für Durchführung und Dokumentation archäologischer Ausgrabungen finden Sie unter https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/dokuvorgaben_april_2020.pdf. 
Ist eine archäologische Ausgrabung nicht zu vermeiden, soll bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).  
Wir bitten darum, die Entscheidungsgremien mit diesem Hinweis zu befassen und stehen für die Erläuterung der Befunderwartung und der damit verbundenen Kostenbelastung aus derzeitiger fachlicher Sicht gerne zur Verfügung. 
Fachliche Hinweise zur Abstimmung kommunaler Planungen mit Belangen der Bodendenkmalpflege entnehmen Sie auch bitte der Broschüre „Bodendenkmäler in Bayern. Hinweise für die kommunale Bauleitplanung.“ Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berät in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Prüfung alternativer Planungen unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten. 
(https://www.blfd.bayern.de/mam/abteilungen_und_aufgaben/bodendenkmalpflege/kommunale_bauleitplanung/2018_broschuere_kommunale-bauleitplanung.pdf) 
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage:  
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/rechtliche_grundlagen_überplanung_bodendenkmäler.pdf 
(Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).  
In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.  
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die allgemeinen Ausführungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden zur Kenntnis genommen und bei künftigen Schriftwechseln entsprechend berücksichtigt.
Bei dem aktuellen Bauleitplanverfahren handelt es sich um keine Neuaufstellung eines Bebauungsplanes auf der sog. „grünen Wiese“, sondern um die 1. Änderung des bereits seit 19.01.2021 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“. Auf Grundlage dieses rechtsverbindlichen Bebauungsplanes wurde in den letzten beiden Jahren auch bereits ein Großteil der Erschließungsmaßnahmen für das neue Gewerbegebiet umgesetzt, so dass die vorgeschlagene Verlagerung der geplanten gewerblichen Nutzflächen an einen anderen Standort nicht mehr möglich ist. Mit der aktuellen Änderungsplanung sollen lediglich einige im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bislang teilweise eher zurückhaltend festgesetzten Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung (Grundfläche) und zu den überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) etc., im Sinne einer angemessenen baulichen Nachverdichtung neu geordnet und teilweise großzügiger gefasst werden. Zudem werden die Inhalte des Bebauungsplanes auf die zwischenzeitlich vorliegende und bereits größtenteils umgesetzte Erschließungsplanung abgestellt und an diese angepasst. Über das bereits bestehende Planungsrecht hinaus, sind mit der aktuellen Änderung demnach keine weiteren denkmalfachlichen Auswirkungen verbunden. 
Der seitens des Bayerischen Landesamtes vorgeschlagene Text zur Notwendigkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für sämtliche Bodeneingriffe ist auch in der plangegenständlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes nach wie vor Bestandteil der textlichen Festsetzungen (Kapitel 13.4 des Textteiles). Zudem sind die bekannten Bodendenkmäler in der Planzeichnung (Teil A) zur aktuellen Änderung nach wie vor in ihrer Lage und Ausdehnung gekennzeichnet und es wird in Kapitel 6.5 der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes das teilweise tangierte Bodendenkmal („Straße der römischen Kaiserzeit [Teilstück der Trasse Augsburg-Brenner]“) auch entsprechend dargelegt.
Aus den genannten Gründen hält die Gemeinde auch weiterhin an der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ fest und sieht kein Erfordernis zu einer weiteren Anpassung der Planung. 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0

  1. Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
Textauszug des E-Mails vom 27.12.2022

Mit der vorgenannten Bebauungsplanänderung besteht aus Sicht des Landratsamts als untere Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich Einverständnis. Zum Entwurf selbst geben wir folgende Hinweise und Anregungen:  
Unter Ziffer 2.4 der Festsetzungen durch Text wird geregelt, dass sich die Tiefe der Abstandsflächen unbeachtlich der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Baugrenzen, Wandhöhen, etc.) nach den Vorgaben des Art. 6 BayBO bemisst. Diese Regelung wird von unserer Seite begrüßt. Im letzten Satz der Festsetzung 2.4 wird neu ausgeführt, dass sich die Tiefe der einzuhaltenden Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 4 BayBO bemisst. Da der Tiefenfaktor, mit dem das sich aus Art. 6 Abs. 4 BayBO ergebende Maß H multipliziert wird, in dem unter Ziffer 2.4 nicht zitierten Art. 6 Abs. 5 BayBO geregelt ist, kann es hier ggf. zu Unstimmigkeiten im Vollzug kommen. Um dies zu vermeiden empfehlen wir sinngemäß folgende Regelung:  
Die gesetzlichen Abstandsflächenvorschriften des Art. 6 BayBO in der jeweils geltenden Fassung bleiben von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans unberührt und sind zu beachten.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Ausführungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde werden zur Kenntnis genommen. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten im nachfolgenden Vollzug, wird das Kapitel 2.4 des Textteils zur 1. Änderung des Bebauungsplanes auf Grundlage des Vorschlages der Unteren Bauaufsichtsbehörde redaktionell klargestellt. 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0

  1. Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
Textauszug des Schreibens vom 13.01.2023 (Az.: 1734-62.2.2/Br-Natur)

Zu Textteil 2.6.7 Interne Ausgleichsfläche Maßnahme 2:
Eine Aufschüttung auf der Ausgleichsfläche zu diesem Bebauungsplan ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zielführend. Aufschüttungen stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. In den Unterlagen zu dem Bebauungsplan sind keine Hinweise zu Herkunft, Bodenschicht und -zusammensetzung des Auffüllmaterials zu finden. Das Erreichen des festgesetzten Zielzustandes einer artenreichen Wiese mit lockerem Gehölzbestand kann im ungünstigsten Fall nicht eingehalten werden. Der geplanten Dammschüttung auf einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kann aus diesem Grund nicht zugestimmt werden.  

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Auf Grundlage des seit Anfang 2021 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ wurde in den letzten beiden Jahren auch bereits ein Großteil der Erschließungsmaßnahmen für das neue Gewerbegebiet umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde ein Teil des bislang im Bereich der neuen Erschließungsstraße anstehenden Oberbodens für eine Modellierung im Bereich der nördlichen Ausgleichsfläche („Maßnahme A 2“) herangezogen. Damit kann der örtlich anstehende Oberboden am Standort verbleiben und muss nicht abgefahren werden. Im Bereich des Erdwalles soll auch weiterhin eine lockere Bepflanzung mit standortgerechten Laubbäumen erfolgen und die verbleibenden Flächen des Walles einer extensiven Entwicklung zugeführt werden, so dass diese Flächen aus Sicht der Gemeinde auch weiterhin als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche herangezogen werden können. Aus den genannten Gründen sieht die Gemeinde kein Erfordernis zu einer erneuten Anpassung der Änderungsplanung.  

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0

  1. Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
Textauszug des Schreibens vom 10.01.2023 (Az.: 1783.4/1-23/61.6)

Laut aktueller Datenlage des Altlasten-, Bodenschutz-, und Dateninformationssystems (ABuDIS) für den Landkreis Landsberg am Lech sind keine gefahrenverdächtigen Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die in negativer Weise auf das Schutzgut Boden-Mensch und Boden-Grundwasser im Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplanänderung einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse beim Planungsträger vorhanden sein, die sich z.B. aus einer gewerblichen Vornutzung des Geländes oder aus Auffüllungen ableiten lassen oder Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit im Zuge der Baumaßnahmen oder Nutzung bekannt werden, so sind diese so sind diese gemäß § 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen. In diesem Fall ist die untere Abfall- /Bodenschutzbehörde gemäß § 47 Abs. 3 KrWG und Art. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Art 12 BayBodSchG zu informieren. Die weiteren Maßnahmen wie Aushubüberwachung nach § 51 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 KrWG und Art. 26 BayAbfG i. V. m. § 10 Abs. 2 Nrn. 5 - 8 KrWG, die Abstimmung von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Nachweisverordnung und ggfs. nachfolgende Beweissicherungsuntersuchungen nach 10 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 BBodSchG sind mit der unteren Abfall-/Bodenschutzbehörde abzustimmen. 
Mit den textlichen Hinweisen zur Aushubüberwachung und Beweissicherung besteht Einverständnis. Es wird um Mitteilung gebeten, wie die Umsetzung der Anforderungen 
gesichert wird.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Ausführungen der Unteren Abfall- / Bodenschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der weiteren Umsetzung der Planung entsprechend berücksichtigt. Für das Änderungsgebiet wurde im Rahmen der Aufstellung des seit Anfang 2021 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bereits ein Baugrundgutachten durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse und hieraus abzuleitenden Maßnahmen zur Aushubüberwachung sind auch Bestandteil der Textlichen Hinweise im Textteil zur plangegenständlichen 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Darüberhinausgehende Hinweise sind aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich. Die Maßnahmen zur Aushubüberwachung etc. werden im Vollzug des Bebauungsplanes entsprechend beachtet. 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0

  1. LEW Verteilnetz GmbH
Textauszug des E-Mails vom 31.01.2023 (Az.: LEW-VGNR 3891)

Vielen Dank, dass Sie uns über die Planungen informiert haben.  
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden. 
Bestehende 20- und 1-kV-Kabelleitungen  
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufende 20-kV-Kabelleitung EG128 unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.   
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“. 
Allgemeiner Hinweis  
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten. 
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Königsbrunn Kontakt aufzunehmen. 

Betriebsstelle Königsbrunn  
Nibelungenstraße 16  
86343 Königsbrunn  
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Florian Frank  
Tel.: 08231-6039-11  
E-Mail: Koenigsbrunn@lew-verteilnetz.de  

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.  
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Änderung des Bebauungsplanes einverstanden. 
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Ausführungen der LEW Verteilnetz GmbH zu den im Änderungsgebiet bereits bestehenden Kabelleitungen werden zur Kenntnis genommen. Der Bestand dieser erst kürzlich im Zuge der laufenden Erschließungsmaßnahmen verlegten Leitungen ist auch weiterhin gesichert. Die bestehende 20-kV-Kabelleitung EG128 wird nachrichtlich in der Planzeichnung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes ergänzt. Zudem wird der Hinweis auf den jeweils zu beachtenden Leitungsschutzbereich redaktionell unter den Textlichen Hinweisen im Textteil zur 1. Änderung ergänzt und im Rahmen der weiteren Erschließungs- und Begrünungsmaßnahmen entsprechend beachtet.   

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0

  1. Deutsche Telekom Technik GmbH
Textauszug des Schreibens vom 08.02.2023 (Vorgang 2023011, PN 264179)

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: 
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben PTI Aktenzeichen 2020586 vom 26.08.2020 sowie mit Aktenzeichen 2019212 vom 13.03.2019 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Stellungnahmen der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 13.03.2019 (Az.: 2019212) und vom 26.08.2020 (Az.: 2020586) wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet In der Au“ bereits vom Gemeinderat behandelt und entsprechend gewürdigt. Zudem wurde die Deutsche Telekom GmbH auch an der bereits laufenden Erschließungsplanung beteiligt. Im Zuge der aktuellen Änderungsplanung haben sich zu den Belangen der Deutschen Telekom Technik GmbH keine neuen Erkenntnisse ergeben.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0

Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB keine Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ vorgebracht.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. § 13 a BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung vom 14.02.2023). Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB gingen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ keine Stellungnahmen ein.

  1. Da die vorgenommenen redaktionellen Klarstellungen und Konkretisierungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet In der Au"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 14.02.2023, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 14.02.2023 wird als Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Au“ gebilligt.

  1. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Auwiesen - TG Lerchenweg II"; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 9

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Egling a.d.Paar beschließt, für die Grundstücke Flur Nrn. 664/14, 665/5 und 665/6, Gemarkung Egling a.d.Paar, westlich der Heinrichshofener Straße und nördlich des Lerchenweges am nördlichen Rand der Ortslage Egling a.d.Paar, die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ durchzuführen.

  1. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch). 

  1. Der Änderungsbeschluss sowie die Durchführung im beschleunigten Verfahren sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4.      Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Auwiesen - TG Lerchenweg II"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 10

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Egling a.d.Paar billigt den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ in der Fassung vom 14.02.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C).

  1. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB („Beschleunigtes Verfahren“) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Angebot LENA Service GmbH für Ausplanung und entsprechende Auslegung unterschiedlicher PV-Anlagetypen auf Gemeindedächern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die Ausplanung und die entsprechende Auslegung der unterschiedlichen Anlagentypen auf den kommunalen Liegenschaften fällt ein gewisser Planungsaufwand an. Insbesondere die Absprache mit dem Netzbetreiber inklusive der entsprechenden Voranfragen bedarf eines erhöhten Abstimmungsaufwandes. Die LENA hat der Gemeinde das Angebot unterbreitet, die Dachflächen zu pachten. Vorteil für die Gemeinde: es fallen vorerst keine Kosten an. Später bestünde dann die Möglichkeit, die einzelnen Anlagen zurückzukaufen (wie PV Deponie HH). Von diesem Gedanken wird grundsätzlich eher Abstand genommen.

Denn in der Diskussion wurde festgelegt, dass die gemeindlichen Dächer für ein Bürgerbeteiligungsmodell zur Verfügung gestellt werden sollen. Dazu wird mit einem weiteren Ingenieurbüro Kontakt aufgenommen, welches auf ein solches Modell spezialisiert ist.

Die Dachfläche des neuen Bauhofes wird von diesem Procedere ausgeschlossen, da der Strom direkt als Eigenverbrauch für die Kläranlage verwendet werden soll. Des Weiteren wird hier ein Anschluss für einen Batteriespeicher vorgesehen. Zur Orientierung (HH 2023) liegt bereits ein Kostenangebot vor. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Netzbetreiber auf die geplante PV-Anlage auf dem neuen Bauhof informiert werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Vorbereitungsarbeiten (außer neuer Bauhof) an die LENA Service GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Neuer Bauhof - Stromanschluss der LEW Verteilnetz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für den neuen Stromanschluss des neuen Bauhofs liegt ein Angebot in Höhe von 9.014,25 € brutto der LVN GmbH vor.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die LVN GmbH, Königsbrunn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Empfehlung zur Verkehrsführung in der Schulstraße - Vereinbarung eines Ortstermins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Es wird von einem Bürger empfohlen, den bereits an der Hauptstraße begonnenen Gehweg bis zur Badstraße fortzuführen. Außerdem wird eine Querungshilfe auf Höhe Schule angeregt.

Mit den Urkunden B 0978/2019-Wö und B 0968/2020-Wö hat man einem Anlieger auf einer Länge von insgesamt 35 m einen Streifen von 1,30 m verkauft. Dies war insofern sinnvoll, da sich anschließend die Straße sowieso verengt hat und für die neue Zahnarztpraxis Parkplätze benötigt wurden (siehe Beschluss TOP Nr. 16 vom 25.07.2019).

Möglicherweise besteht bereits ein Beschluss über eine Querungshilfe an der Schule. Das Gemeinderatsgremium kam überein, dass eine Fußwegmarkierung (ähnlich KiTa) sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer sinnvoll wäre. Um beide Anliegen fachlich richtig beurteilen zu können, wird ein Ortstermin mit einem Vertreter der Polizei vereinbart. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Teilnahme am diesjährigen Kreisseniorennachmittag in Geltendorf und Kostenübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Gemeinde wurde vom LRA LL darauf hingewiesen, dass sie bisher noch nie am Kreisseniorennachmittag teilgenommen hat. Von der Gemeinde wurden immer 200,-- € für einen Ausflug nach Wahl bezahlt. Die Gemeinde müsste für die Teilnahme am Kreisseniorennachmittag entscheiden, ob Kosten übernommen werden.

  • Busfahrt
  • Kaffee u. Kuchen
  • Getränk u. halbes Hendl

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am diesjährigen Kreisseniorennachmittag in Geltendorf und übernimmt die Kosten für Bus sowie 1 Getränk und 1 halbes Hendl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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15. Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Vom LRA LL – überörtliche Rechnungsprüfung, wurde beanstandet, dass die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahre 1988 und der Änderung aus 1990 überholt ist und entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages neu zu fassen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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16. Stellungnahme der Gemeinde Egling a.d.Paar zum offenen Brief bzw. Prospekt der Anwohner zum Pflegeheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Antwort auf den offenen Brief wurde dem Gemeinderat als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Herr Bürgermeister Holzer verliest die einzelnen Absätze und stellt diese zur Abstimmung. Es werden kleinere Änderungen eingearbeitet.

  • Trinkwasserproblematik                        12 JA . 0 NEIN
  • Abwasserproblematik                                12 JA : 0 NEIN
  • Bestattungswesen Friedhof                        12 JA : 0 NEIN
  • Investitionskosten Infrastruktur                12 JA : 0 NEIN
  • Verkehrsproblematik in der Bauphase        11 JA : 1 NEIN
  • Verkehrsproblematik im Betrieb                12 JA : 0 NEIN
  • Ärztliche Versorgung                                12 JA : 0 NEIN
  • Wohnungsmieten und Grundstückspreise        11 JA : 1 NEIN
  • Vorrang Betreuungsplätze                        12 JA : 0 NEIN
  • Heimische Firmen                                12 JA : 0 NEIN
  • Einnahmequelle für die Gemeinde                12 JA : 0 NEIN
  • Amtliche Bodenschätzung                        12 JA : 0 NEIN
  • Gebäudedimensionen                        12 JA : 0 NEIN
  • Betreiber und Arbeitgeber                        12 JA : 0 NEIN
  • Zusammenfassung                                12 JA : 0 NEIN

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17. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202302. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 17

Sachverhalt

Neue Mitarbeiter:
Herr Bürgermeister Holzer gibt dem Gemeinderat die neuen Mitarbeiter des Bauhofs bekannt; ebenso die neuen 520,-- €-Kräfte für die Kläranlage.
 
Einladung Dorfmeisterschaft der Stockschützen:
Am 15.07.2023 findet wieder eine Dorfmeisterschaft im Stocksport statt. Der Gemeinderat ist herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Anmeldeschluss ist der 25.06.2023. Herr Bürgermeister Holzer bittet ggf. um eigenverantwortliche Anmeldung.

GR Schlierf:
Herr Schlierf möchte, dass das Fairtrade-Zeichen auch auf dem Briefkopf der Gemeinde erscheint. Außerdem berichtet er von Möglichkeiten, den ganzen Ort mit Tempo 30 zu regeln.
Da der Sachverhalt durchaus komplexer ist (Staats- und Kreisstraßen), sollte dies in einer der nächsten Sitzungen diskutiert werden.

GR Herbig:
Herr Herbig gibt bekannt, dass das Spielmobil eine Woche früher als ursprünglich geplant in Egling sein wird (KW 28). Außerdem schlägt er vor (ebenso 2. Bgm. Bucher), dass die Funktionen des Ratsinformationssystems nochmals vorgestellt werden. 

Datenstand vom 15.03.2023 08:20 Uhr