Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Bürgerfragen und Anregungen
3 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsprotokolle
4 Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Sitzungen
5 Bericht über den Beschlussvollzug der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen
6 Vortrag LENA - Nahwärme
7 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar für eine wohnbauliche Entwicklung des Areals der ehemaligen Gaststätte/Disco westlich der Hauptstraße (Fl.Nrn. 2137/1 (tlw.), 2138 (tlw.) und 2289/2, jeweils Gemarkung Egling a.d.Paar); Abwägungsbeschluss
8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar für eine wohnbauliche Entwicklung des Areals der ehemaligen Gaststätte/Disco westlich der Hauptstraße (Fl.Nrn. 2137/1 (tlw.), 2138 (tlw.) und 2289/2, jeweils Gemarkung Egling a.d.Paar); Feststellungsbeschluss
9 Bauvoranfrage: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (ca. 1,2 Megawatt), Paarstraße, 86492 Egling a.d.Paar
10 Kindertagesstätte "St. Antonius", Austraße 13, 86492 Egling a.d.Paar; neuer Schlafraum im OG - Einbau neuer Brandschutztüren
11 Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Baumfällarbeiten Flurstraße / Holzgasse
12 Antrag Tempo 30 im ganzen Ortsgebiet
13 Antrag auf barrierefreie Überquerung Bahnhof zum Maria-Kappl-Weg
14 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022
15 Feststellung der Jahresrechnung 2022
16 Entnahme Rücklagen 2022
17 Entlastung der Jahresrechnung 2022
18 Quartalsweiser Bericht der Kämmerei
19 Anfragen und Bekanntgaben

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 202311 Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Holzer begrüßt die anwesenden Gemeinderäte sowie die anwesende Bürgerschaft. Des Weiteren Herrn Lukas Bayer und Herr Tobias Schmid von LENA Service GmbH (Referenten zu TOP Nr. 6).

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2. Bürgerfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Keine

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3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsprotokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem letzten öffentlichen Sitzungsprotokoll Nr. 202310 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Keine

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5. Bericht über den Beschlussvollzug der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

---

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6. Vortrag LENA - Nahwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Die LENA Service GmbH stellt dem Gemeinderat ein mögliches Nahwärmekonzept für den Ortsteil Egling (Unterdorf) vor. Dies bedeutet lediglich einen ersten Schritt zu einer möglicherweise kompletten Nahwärmeversorgung für die ganze Gemeinde.

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7. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar für eine wohnbauliche Entwicklung des Areals der ehemaligen Gaststätte/Disco westlich der Hauptstraße (Fl.Nrn. 2137/1 (tlw.), 2138 (tlw.) und 2289/2, jeweils Gemarkung Egling a.d.Paar); Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme ein:

  • Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Straßenbaubehörde
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bayerischer Bauernverband Landsberg am Lech
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Moorenweis
  • Gemeinde Steindorf

Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der erneuten Beteiligung eine Stellungnahme ein, es wurden jedoch keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • IHK für München und Oberbayern
  • Kreisheimatpflege, Dr. Weisshaar-Kiem
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Gemeinde Schmiechen
  • Gemeinde Prittriching

Folgende Anregungen und Hinweise wurden im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden vorgebracht:

  1. Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzhörde
Textauszug des Schreibens vom 11.10.2023 (Az.: 1783.4/204-23/61.6)

Laut aktueller Datenlage des Altlasten-, Bodenschutz-, und Dateninformationssystems (ABuDIS) für den Landkreis Landsberg am Lech sind keine gefahrenverdächtigen Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die in negativer Weise auf das Schutzgut Boden-Mensch und Boden- Grundwasser im Geltungsbereich der o.g. Flächennutzungsplanänderungen einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse beim Planungsträger vorhanden sein, die sich z.B. aus einer gewerblichen Vornutzung des Geländes oder aus Auffüllungen ableiten lassen oder Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit im Zuge der Baumaßnahmen oder Nutzung bekannt werden, so sind diese so sind diese gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen. In diesem Fall ist die untere Abfall- /Bodenschutzbehörde gemäß § 47 Abs. 3 KrWG und Art. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Art 12 BayBodSchG zu informieren. Die weiteren Maßnahmen wie Aushubüberwachung nach § 51 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 KrWG und Art. 30 BayAbfG i. V.m. § 10 Abs. 2 Nrn. 5 - 8 KrWG, die Abstimmung von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Nachweisverordnung und ggfs. nachfolgende Beweissicherungsuntersuchungen nach 10 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 BBodSchG sind mit der unteren Abfall-/Bodenschutzbehörde abzustimmen. 

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die von Seiten der Abfall-/ Bodenschutzbehörde vorgebrachten Hinweise wurden bereits redaktionell in die Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                13
Nein-Stimmen:        0

  1. LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
Textauszug der E-Mail vom 22.11.2023

Sehr geehrter Herr Grahammer, 
vielen Dank, dass Sie uns über die Planungen informiert haben. 
Gegen die Änderung der Flächennutzung bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.
Bestehende 20- und 1-kV-Kabelleitungen 
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen EG140 und G2 unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden. 
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.
Bestehende 20-kV-Freileitung G2 
Im Geltungsbereich verläuft unsere 20-kV-Freileitung mit der Bezeichnung G2. Der Schutzbereich der Freileitung beträgt 7,0 m beiderseits der Leitungsmittelachse (Gesamtbreite 14,0 m). Die Freileitung ist im beiliegenden Ortsnetzplan dargestellt. 
Hinweise: 
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Innerhalb des genannten Schutzbereiches müssen die einschlägigen DIN VDE-Vorschriften beachtet werden; insbesondere ist nach DIN VDE 0105 bei Arbeiten in Spannungsnähe immer ein Schutzabstand von 3,0 m zu den unter Spannung stehenden Leiterseilen einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Seile bei höheren Temperaturen stärker durchhängen und bei Wind erheblich ausschwingen können.
Die Europanorm EN 50341 (vormals DIN VDE 0210) regelt die Mindestabstände zwischen Gebäudeteilen und der Mittelspannungsfreileitung. Bei einer Dachneigung größer 15 Grad verlangt die DIN einen Abstand von 3,0 m. Bei einer Dachneigung kleiner 15 Grad ist ein Abstand von 5 m einzuhalten. Dadurch sind die Unterbauungshöhen innerhalb des Schutzbereiches beschränkt.
Das beiliegende Merkheft für Baufachleute bitten wir zu beachten. 
Vorsorglich weisen wir auf die Gefahr hin, die bei Arbeiten während und nach der Bauzeit in der Nähe elektrischer Leitungen gegeben ist:
Bei Hoch- und Tiefbauarbeiten, bei Arbeiten mit Hebezeugen und Kränen, Baumaschinen oder Fördergeräten, bei Annäherung von sonstigen Geräten, muss ein Sicherheitsabstand von 3,0 m zu den spannungsführenden Teilen der 20-kV-Freileitung eingehalten werden.
Bei Verwendung eines Baukranes muss sichergestellt sein, dass ein Einschwingen des Kranseiles in den Schutzbereich der Freileitung unter allen Umständen unterbleibt.
Die mit den Arbeiten beauftragten Firmen sind auf den Schutzbereich unserer Leitung hinzuweisen. 
Sollte der erforderliche Schutzabstand auch nur kurzzeitig unterschritten werden müssen, so muss sich die betreffende Baufirma rechtzeitig wegen der zu treffenden Unfallverhütungsmaßnahmen mit unserer zuständigen Betriebsstelle Königsbrunn in Verbindung setzen.
Allgemeiner Hinweis 
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Königsbrunn Kontakt aufzunehmen.

Betriebsstelle Königsbrunn
Nibelungenstraße 16 
86343 Königsbrunn 
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Florian Frank 
Tel.: 08231-6039-11 
E-Mail: Koenigsbrunn@lew-verteilnetz.de 

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden. 
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Änderung der Flächennutzung einverstanden.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die von Seiten der LVN vorgebrachten Hinweise zu bestehenden Kabel- und Freileitungen werden zur Kenntnis genommen und auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen nachfolgender verbindlicher Planungsschritte, wenn auch konkrete Bauabsichten mit konkreten überbaubaren Grundstücksflächen vorliegen, wird die LVN erneut in die Planungen miteinbezogen. 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                13
Nein-Stimmen:        0

  1. Handwerkskammer für München und Oberbayern
Textauszug des Schreibens vom 06.11.2023

Sehr geehrter Herr Grahammer,
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Gelegenheit zur Äußerung zu o.a. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Egling a.d.Paar, nimmt die Abwägung ihrer Stellungnahme vom 12. September 2023 zur Kenntnis und begrüßt mit Verweis auf ihre vorausgegangenen Stellungnahmen die in die nachfolgende konkretisierende Bebauungsplanung einfließenden Maßnahmen einer hochwasserangepassten Bauweise sowie die in den vorliegenden Flächennutzungsplan aufgenommenen Hinweise.
Die übrigen im Zuge des Beteiligungsverfahrens vorgenommenen Anpassungen als aus dem Planentwurf mit Fassungsdatum 12. September 2023 soweit ersichtlichen Ergänzungen nehmen wir ebenso zur Kenntnis.
Bezüglich des o.g. Aufstellungsverfahrens sei auf unsere Stellungnahme im vorausgegangenen Beteiligungsverfahren von August 2021 verwiesen: diese wird prinzipiell aufrechterhalten.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Stellungnahme der Handwerkskammer vom August 2021 wurde bei der Behandlung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise bereits vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt. Die Ergebnisse dieser Würdigung wurden der Handwerkskammer bereits mit Schreiben vom 28.09.2023 entsprechend mitgeteilt. Hierzu haben sich zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse ergeben.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                13
Nein-Stimmen:        0

  1. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien

       Textauszug des Schreibens vom 12.10.2023 (Az.: TÖB-BY-23-166955)


Sehr geehrter Herr Grahammer,
sehr geehrte Damen und Herren,
die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Verfahren.
Gegen die geplante Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken.
Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden.
Die Eisenbahnen sind nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahnstruktur sicher zu bauen und in einem betriebssicheren Zustand zu halten (§ 4 Absatz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz – AEG).
Durch die Inhalte, Festlegungen und Zielsetzungen der Bauleitplanung dürfen der gewöhnliche Betrieb der bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sowie Maßnahmen zu Umbau, Erneuerung oder ggf. notwendiger Erweiterungen keinesfalls verzögert, behindert oder beeinträchtigt werden.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat an dieser Stellungnahme nicht mitgewirkt. Wir bitten, das Eisenbahnbundesamt am Verfahren zu beteiligen.
Die Anschrift lautet: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Arnulfstraße 9-11, 80335 München.
1. Immobilienrelevante Belange
Es befinden sich keine Flächen der DB AG im Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans.
Bei vorübergehender Inanspruchnahme von bahneigenen Flächen durch Dritte ist vor Beginn der Baumaßnahme eine vertragliche Regelung erforderlich. Bahnflächen dürfen ohne vertragliche Regelung nicht in Anspruch genommen werden.
2. Infrastrukturelle Belange
Im Jahre 2020 wurde bereits eine Stellungnahme für eine Bauvoranfrage hinsichtlich einer Nutzungsänderung von Discothek zu Wohnnutzung auf den gegenständlichen Flächen abgegeben.
Wir bitten um Beachtung der in der beiliegenden Stellungnahme Zeichen CR.R O4-S(E1) BD Az. BA-MÜN-20-84026, genannten Auflagen und Hinweise für Bauten nahe der Bahn. Diese Stellungnahme liegt als Anlage zu Ihrer Information bei.
Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit den Beschluss zu übersenden.
Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Wir behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen vor.
Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die von Seiten der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, vorgebrachten Hinweise zu Belangen der Deutschen Bahn bzgl. der benachbarten Bahnlinie werden zur Kenntnis genommen und auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen nachfolgender verbindlicher Planungsschritte, wenn auch konkrete Bauabsichten mit konkreten überbaubaren Grundstücksflächen vorliegen, wird die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, erneut in die Planungen miteinbezogen.
Das Eisenbahn-Bundesamt wurde ebenfalls an der Bauleitplanung beteiligt. Diese Stellungnahme wird gesondert behandelt und gewürdigt. 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                13
Nein-Stimmen:        0

  1. Eisenbahn-Bundesamt
    Textauszug des Schreibens vom 05.10.2023 (Az.: 65145-651pt/011-2023#735

Sehr geehrte Damen und Herren, 
Ihr Schreiben ist am 28.09.2023 beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen und wird hier unter dem o. a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für meine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange. 
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. 
Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der 1. Änderung des Flächennutzungs-planes berührt, da die nächstgelegene Bahnstrecke 5370, Mering – Weilheim, unmittelbar östlich an dem im Planungsumgriff befindlichen Flurstück 2289/2 der Gemarkung Egling a.d. Paar vorbeiführt.
Bei Beachtung der nachfolgenden Hinweise werden die Belange ausreichend berücksichtigt: 
1.) Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch die Festlegungen in zukünftigen Bebauungsplänen der Schienenverkehr und damit auch die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet werden darf. Eine Blendwirkung von Fassaden ist dauerhaft auszuschließen. 
2) Die Standsicherheit, Funktionstüchtigkeit und Zugänglichkeit der Betriebsanlagen ist jederzeit zu gewährleisten. Notwendige Maßnahmen zur Unterhaltung, Erneuerung, Erweiterung, Rationalisierung sowie Modernisierung und bestimmungsgemäßen Nutzung des Bestandsnetzes der Eisenbahnen des Bundes dürfen weder verhindert noch erschwert werden. 
Bei baulichen Eingriffen im Bereich des Bahndammes ist darauf zu achten, dass Bahnkörperentwässerungsanlagen nicht beeinträchtigt werden. Bepflanzungen sind so zu wählen, dass keine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise erfolgen kann. 
3.) Ich weise vorsorglich darauf hin, dass durch den benachbarten Eisenbahnbetrieb und bei der Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abrieb z. Bsp. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die ggf. im Rahmen der Erstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen wären. 
Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der Bahnstromfernleitungen prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicherweise betroffen. Ich empfehle daher, die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, Region Süd, Barthstraße 12, 80339 München (ktb.muenchen@deutschebahn.com) am Verfahren zu beteiligen, sofern nicht bereits geschehen. Diese Stelle übernimmt die Koordination der jeweils betroffenen Unternehmensbereiche und die Abgabe einer gesamten Stellungnahme für den Konzern der Deutschen Bahn bei Bauleitplanungen und Bauvorhaben Dritter.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen und auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung entsprechend berücksichtigt. Im Rahmen nachfolgender verbindlicher Planungsschritte, wenn auch konkrete Bauabsichten mit konkreten überbaubaren Grundstücksflächen vorliegen, wird das Eisenbahn-Bundesamt erneut in die Planungen miteinbezogen.
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, wurde ebenfalls an der Bauleitplanung beteiligt. Diese Stellungnahme wird gesondert behandelt und gewürdigt.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                13
Nein-Stimmen:        0

Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung vom 12.12.2023). Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen oder Hinweise zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar ein.

  1. Da die vorgenommenen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar für eine wohnbauliche Entwicklung des Areals der ehemaligen Gaststätte/Disco westlich der Hauptstraße (Fl.Nrn. 2137/1 (tlw.), 2138 (tlw.) und 2289/2, jeweils Gemarkung Egling a.d.Paar); Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 12.12.2023, wird festgestellt. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Bauvoranfrage: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (ca. 1,2 Megawatt), Paarstraße, 86492 Egling a.d.Paar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Herr Stemmer möchte auf der Flurnummer 169, Gemarkung Heinrichshofen, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. Aufgrund der geringen Größe ist ein Bürgerbeteiligungsmodell nicht geplant. Insgesamt kann das Projekt positiv betrachtet werden, da hierfür eine entsprechende Stromdurchleitungsinfrastruktur geschaffen werden muss. Davon könnte ebenso die Liegenschaft „Bauhof“ partizipieren. Außerdem handelt es sich hier um kein wertvolles Ackerland.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Bauvoranfrage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Kindertagesstätte "St. Antonius", Austraße 13, 86492 Egling a.d.Paar; neuer Schlafraum im OG - Einbau neuer Brandschutztüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das ehemalige Heimatmuseum soll künftig als Schlafraum für den Kindergarten genutzt werden. Hierfür müssen einige Auflagen des Landratsamts Landsberg am Lech erfüllt werden. Hierzu gehört der Einbau neuer Brandschutztüren. Der Verwaltung liegt ein Angebot der Firma Sedlmeyr, Friedberg vor. Die Firma betreut seit Jahren die Liegenschaften Schule und Kindergarten. Die Kosten für den Einbau von 7 Brandschutztüren belaufen sich auf 24.693,69 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Sedlmeyr zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Baumfällarbeiten Flurstraße / Holzgasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Holzgasse sind acht Bäume von Triebsterben betroffen. Nun könnten die Bäume entsprechend ausgeschnitten werden; lt. Baumgutachter wird jedoch nächstes oder übernächstes Jahr eine Fällung notwendig werden. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr und der sonst anfallenden Mehrkosten wird empfohlen, die Bäume sofort zu fällen und eine entsprechende Neupflanzung vorzunehmen (z.B. Feldahorn).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Fällung der acht Bäume zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Antrag Tempo 30 im ganzen Ortsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Von der Bürgerschaft wurde der Wunsch auf „Zone 30“ im gesamten Gemeindegebiet geäußert. Die (nicht repräsentativen) Abfragen in den Bürgerversammlungen ergaben aber eine sehr geringe Zustimmung. Es müssten ca. 50 – 60 (große) Schilder mit entsprechendem Rahmen angeschafft werden. Dadurch entstehen relativ hohe Kosten. Zusätzlich sollten gemäß Empfehlung der Polizei Markierungen für die „rechts-vor-links“-Regelung angebracht werden. Arbeitsstunden der Bauhofmitarbeiter sind ebenso noch nicht eingerechnet.

Nach kontroverser Diskussion mit Abwägung der Pro- und Kontrapunkte stellt Herr Bürgermeister Holzer stellt einen Antrag auf namentliche Abstimmung:                13 JA  :  0 NEIN

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einführung der „Zone 30“ im gesamten Gemeindegebiet zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
JA-Stimmen: GR Dr. Engelschall, GR, Herbig, GR Kische, GR Muschaweck, GR Schlierf NEIN-Stimmen: 1. Bgm. Holzer, 2. Bgm. Bucher, GR Bals, GR Baur, GR T. Ruile, GR Sieber, GR B. Sießmeir, GR M. Sießmeir

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13. Antrag auf barrierefreie Überquerung Bahnhof zum Maria-Kappl-Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Anlieger des Maria-Kappl-Wegs wünschen sich einen barrierefreien Zugang zum Hauptort. Dazu ist dem Gemeinderatsgremium das Mail vom 18.06.2023 bekanntgegeben worden. Eine Lösung wird von Seiten der Verwaltung nicht vorgeschlagen, weil entweder nicht machbar oder finanziell nicht darstellbar.
Die Verwaltung wird der Bahn aber ein Schreiben zukommen lassen, in welchem die Themen Inklusion und barrierefreier Bahnhof zur Sprache kommen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Prüfbericht wird dem Gemeinderat vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss – Vorsitzender Herr Sebastian Herbig – zur Kenntnis vorgetragen.

Beschluss

Der Prüfungsbericht mit den über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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15. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 15

Beschluss

Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit einem Gesamtergebnis von 8.598.690,17 € in den Einnahmen und Ausgaben festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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16. Entnahme Rücklagen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 16

Beschluss

Die im Haushaltsjahr 2022 durchgeführte Rücklagenentnahme in Höhe von 1.812.892,63 € wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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17. Entlastung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 17

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest und spricht dafür die4 Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bgm. Holzer hat nach Art. 49 Abs. 1 GO als persönlich Beteiligter nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.

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18. Quartalsweiser Bericht der Kämmerei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 18

Sachverhalt

Herr Kämmerer Dietrich berichtet kurz über die aktuelle Haushaltslage, insbesondere über Haushaltsüberschreitungen.

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19. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 19

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung im Januar 2024:
Die nächste Gemeinderatssitzung findet erst am 23.01.2024 statt. Inhalt der Sitzung wird u.a. auch das Thema „Pflegeprojekt“ sein.

GR Baur:
Herr Baur bittet darum, dass bei starkem Schneefall die gemeindlichen Liegenschaften vorrangig geräumt werden.
Die Mittelschule Weil würde sich gerne an sozialen Projekten, wie z.B. „Platz der Generationen“ beteiligen.

GR Dr. Engelschall:
Herr Dr. Engelschall erkundigt sich, ob für Anwohner eine Räumpflicht der Gehwege besteht.
Herr Bürgermeister Holzer bejaht dies und verweist auf die gemeindliche Satzung.

GR Herbig:
Herr Herbig lobt den gemeindlichen Winterdienst und erkundigt sich nach Beschwerden.
Herr Bürgermeister Holzer antwortet, dass dies leider immer der Fall ist.

GR Schlierf:
Herr Schlierf hat seine eigene hydraulische Berechnung bezüglich einer möglichen Hochwassersituation am Dünzelbach überarbeitet und zweifelt die Korrektur von 2. Bgm. Bucher an, welche am Ende der letzten Sitzung kurz vorgestellt wurde. 
Herr Bürgermeister Holzer wird mit dem Sachverständigen des WWA WM, Herrn Dr. Lang, diesbezüglich Kontakt aufnehmen.
Ferner verweist Herr Bürgermeister Holzer auf einen möglichen neuen TOP in einer der nächsten Sitzungen, in welchem auch das vom Gemeinderat geforderte Gutachten nochmals zur Sprache kommt. Es wurde nämlich nicht, wie von Herrn GR Schlierf in der letzten Sitzung behauptet, mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Herrn Barnerßoi von SKI) Kontakt aufgenommen, sondern mit einer in der Sitzung nicht näher benannten Person, welche behauptete, ein Folgegutachten sei unproblematisch. Nach Aussage von Herrn Barnerßoi macht ein Folgegutachten zum jetzigen Zeitpunkt (vor vertiefter Überprüfung des HWRB) überhaupt keinen Sinn und ist für das mit dem geplanten Supermarkt befindliche Grundstück irrelevant.

Datenstand vom 24.01.2024 09:32 Uhr