Datum: 27.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Erdweg
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abstimmung über die vorgelegte Tagesordnung
2 Tekturantrag zur Erweiterung einer Maschinenhalle auf der Flurnummer 418, Gemarkung Eisenhofen, nähe Feldweg Fl. Nr. 417
3 Gründung eines Zweckverbandes der Landkreisgemeinden zur Errichtung und zum Betrieb einer Eislauffläche in Dachau
4 Bekanntgabe der Anmeldezahlen für das Kinderhausjahr 2024/2025 (Krippe und Kindergarten) mit Beratung zur weiteren Vorgehensweise
5 Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Europawahl am 9. Juni 2024
6 Beratung über vorliegende Zuschussanträge zum Haushalt 2024
6.1 Beratung über vorliegende Anträge Förderung der Jugendarbeit
6.2 Beratung über Anträge auf Sach- und Baukostenzuschüsse
6.3 Beratung über sonstige Zuschussanträge
7 Haushalt 2024
7.1 Stellenplan 2024
7.2 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 samt Anlagen
7.3 Finanzplan und Investitionsplan 2023 bis 2027
8 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024
9 Bekanntgaben und Anfragen
10 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024

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1. Abstimmung über die vorgelegte Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende eröffnete die öffentliche Gemeinderatssitzung um 19.04 Uhr. Er begrüßte Frau Schäfer von den Dachauer Nachrichten sowie drei Zuhörer/innen. Der 1. Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Sitzung wurde termingerecht an den Gemeindetafeln bekannt gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, der Ladung mit der zugestellten Tagesordnung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Tekturantrag zur Erweiterung einer Maschinenhalle auf der Flurnummer 418, Gemarkung Eisenhofen, nähe Feldweg Fl. Nr. 417

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Tekturantrag zur Erweiterung einer Maschinenhalle, Fl. Nr. 418, Gem. Eisenhofen.
Der Bauwerber beabsichtigt auf dem o.g. Baugrundstück die Tektur der Erweiterung seiner Maschinenhalle. Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB).


Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Zudem muss eine ausreichende Erschließung vorhanden sein.
Der Bauwerber beantragte am 18.02.2022 – Baubuch-Nr. der Gemeinde Erdweg 12/2022 – die Erweiterung seiner bestehenden Maschinenhalle. Das Landratsamt Dachau genehmigte diesen Antrag – Aktenzeichen 41/BV220331 – am 25.10.2022.
Der nunmehr eingereichte Tekturantrag wurde notwendig, da es Unterschiede zwischen dem Eingabeplan und der Einmessbescheinigung gibt.

Außenmaße laut Eingabeplan aus 2022:         LxB 15,50 x 20,00 m
Außenmaße laut Einmessbescheinigung:         LxB 15,60 x 20,34 m

Die bestehende Wandhöhe von 5,90 m sowie die Neigung des Satteldaches von 25° bleiben von der Tektur unberührt.
Die notwendigen Abstandsflächen, entsprechend der örtlichen Satzung,werden auf dem Baugrundstück dargestellt.  Die bauliche Anlage liegt zum einen an dem öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Fl. Nr. 417 und zum anderen an der Kreisstraße DAH 17. Somit ist eine Ausreichende Erschließung im Sinne des § 35 Absatz 1 BauGB gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Gründung eines Zweckverbandes der Landkreisgemeinden zur Errichtung und zum Betrieb einer Eislauffläche in Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte das Gremium, dass es Diskussionen um die Zukunft der Dachauer Kunsteisbahn gibt, die nicht nur die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dachau bewegt. Nachdem eine Online-Petition einer Landkreisbürgerin zum Erhalt der Kunsteisbahn initiiert wurde (laut Stadt Dachau handelt es sich nach erster überschlägiger Betrachtung bei der Hälfte der Unterzeichnenden um Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis), wurde das Thema durch die Stadt Dachau wiederrum aufgegriffen.
Mit Schreiben vom 17.01.2024 informierte die Stadt Dachau über einen Stadtratsantrag vom 04.01.2024 zur möglichen Gründung eines Zweckverbandes der Landkreisgemeinden zur Errichtung und zum Betrieb einer Eislauffläche (eine mögliche künftige Eislauffläche müsste nicht im Gebiet der Stadt Dachau liegen – allerdings wäre eine bebaubare Fläche in einer Größenordnung von ca. 6.000 m² notwendig).  Ziel der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes ist insbesondere die Lastenverteilung (Kostenverteilung) innerhalb des Zweckverbandes (je mehr Kommunen sich beteiligen, desto geringer wird der Anteil der einzelnen Kommunen sein – es ist davon auszugehen, dass der Lastenanteil der Stadt Dachau bei +/- 50 % liegt). Nach derzeitiger Beschlusslage der Stadt Dachau sollte anstelle der bisherigen in die Jahre gekommen und de facto nicht mehr sanierungsfähigen Anlage eine neue Kunsteisbahn/Eishalle/Eisstadion im Süden des ASV-Geländes am Rande des Stadtwaldes errichtet werden.  Angesichts der Haushaltslage ist die Realisierung einer neuen Kunsteisbahn/Eishalle/Eisstadion allein durch die Stadt Dachau bis auf Weiteres wohl nicht realistisch.

Stellungnahme der Verwaltung:

Auch in der Gemeinde Erdweg ist die Finanzlage aktuell sehr angespannt. Dies gilt auch für die künftigen Jahre. Natürlich wäre es wünschenswert, ein derartiges Angebot für die Landkreisbürger/innen bereitzustellen. Aufgrund der finanziellen Situation wird sich die Gemeinde Erdweg weiterhin insbesondere auf seine Pflichtaufgaben konzentrieren müssen. Auf die Förderung des Breitensports innerhalb der Gemeinde Erdweg (insbesondere Förderung der Sportvereine, Betrieb der Dreifachturnhalle) wird weiterhin großen Wert gelegt. Eine weitergehende Förderung scheidet allerdings aus den vorgenannten Gründen (finanzielle Leistungsfähigkeit) derzeit aus.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, aufgrund der o.a. Gründe von der Gründung eines Zweckverbandes der Landkreisgemeinden zur Errichtung und zum Betrieb einer Eislauffläche abzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe der Anmeldezahlen für das Kinderhausjahr 2024/2025 (Krippe und Kindergarten) mit Beratung zur weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

In der Woche vom 22.01. bis 24.01.2024 fand die zentrale Anmeldung für einen Krippen- oder Kindegartenplatz für das neue Krippen- und Kindergartenjahr 2024/2025 (Aufnahme in den Monaten September, Oktober und ggf. November; alle anderen Monate sind unterjährige Anmeldungen/Aufnahmen) statt.

Die Anmeldungen in den kommunalen Häusern und dem Kinderhaus St. Paul, Erdweg, werden gemeinschaftlich besprochen, z.B. bei Doppelanmeldungen, Geschwisterkinder und Kapazitätsthemen. Nach Abschluss der Anmeldefrist und Abgleich mit dem Kinderhaus St. Paul, Erdweg, ist folgende Anmeldesituation entstanden.

Situation Kinderhaus St. Paul, Erdweg
Anmeldezahlen:
  • Kindergarten                        20                
    Von den 20 Anmeldungen wurden in Abstimmung mit den Eltern 12 Anmeldungen für kommunale Häuser an das Kinderhaus St. Paul übergeben.
  • Freie Plätze                        27                
  • Aufgenommen werden        20 (inkl. I-Platz)

Situation der kommunalen Kinderhäuser
Freie Plätze (voraussichtlich, kann sich noch verändern):
  • Krippe:                 34
  • Kindergarten                54

Anmeldezahlen:
  • Krippe:                32                 (davon 3 Kinder erst im Januar 2024 geboren, 
                                                   früheste Aufnahme zum Januar 2025 möglich,                                                        Alle Kinder können aufgenommen werden.)                                  
                                                                 
  • Kindergarten        78
  • Überhang:                24                Davon 5 Kinder, die das 3. Lebensjahr bis 
                                             November noch nicht erreicht haben
                                              unterjährige Aufnahme, je nach Kapazitäten   
                                                  zum gegebenen Zeitpunkt
  • Fehlende Kapazität        19                Ein paar Anmeldungen müssen an das 
                                             Kinderhaus St. Paul vermittelt werden, da dort frei 
                                             Kapazitäten vorhanden sind
Ɩ    es verbleiben    ca. 12

Um die fehlende Kapazität zu schaffen, kann (für vorerst wieder für ein Jahr) die Einrichtung einer so genannten Kleinkindgruppe (Altersmischung ab 3 Jahren) in den ehemaligen Räumen der Krippe im Kinderhaus bei den Linden, am Standort Welshofen erfolgen. In dieser Gruppe könnte eine Betreuungszeit von täglich 7:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr angeboten werden. 

  • Durch diese Maßnahmen könnten erneut alle fristgerecht angemeldeten Kinder zum Start des neuen Betreuungsjahrs zur gewünschten Buchungszeit aufgenommen werden. Priorisierungen, die laut Satzung vorgegeben sind (z. B. ältere vor jüngere etc.), müssten nicht angewendet werden.


Bei der Gruppenzuteilung (somit auch das jeweilige Haus bzw. der Standort) können jedoch nicht alle intern gesetzten Prioritäten bzw. Wünsche der Eltern berücksichtigt werden. Die Kapazitäten sind je Gruppe begrenzt. Im Besonderen die Standortfrage ist ein sehr diskutables Thema bei den Eltern, was durch das System der dezentralen Standorte befeuert wird. Der rechtlich mögliche Anfahrtsweg (bis zu 30-45 Minuten) wird jedoch bei allen Standorten weit unterschritten. Selbstverständlich wird bei unserem dezentralen System auch stets darauf geachtet, dass Wohnort und Standort der Kinderbetreuung so gut als möglich, zusammenpassen.

Es werden bei der Gruppenzuteilung zahlreiche Faktoren berücksichtig, z. B. (unsortiert):
  • Wohnort
  • Alter
  • Soziale Indikation
  • Alleinerziehend
  • Geschlecht, für die Gruppenmischung
  • In welchem Monat beginnt welches Kind, es können ja nicht 15 gleichzeitig beginnen
  • Buchungszeiten, wirtschaftlicher Aspekt
  • Mobilität
  • Sprache
  • Geschwister
  • Falls möglich Freunde zusammen, Geschwister, falls gewünscht, oder das Gegenteil
  • Parteien, die sich nicht mögen in unterschiedliche Gruppen
  • Fahrtwege der Eltern in die Arbeit
  • Chemie zwischen Pädagogen und Eltern, manchmal passt es manchmal kann es schwer werden
  • Anstellungsschlüssel
  • Gegenrechnen des vorhandenen Personals (Teilzeitkräfte)
  • Planung für ein Folgejahr, damit nicht zu viele Kinder gleichzeitig die Krippe verlassen, Altersmischung
  • Manche Nationalitäten aufteilen, damit auch die deutsche Sprache erworben werden kann, also nicht alle ukrainischen Kinder in eine Gruppe, sondern aufteile
  • Etc.

Alle diese Faktoren stellen eine besondere Herausforderung dar, weil nicht an jedem Standort die gewünschten Platzkapazitäten vorhanden sind. Das dezentrale Angebot ist sehr gut, sowohl für die Kinder als auch Personal und Eltern. Allerdings schafft dies auch Bedürfnisse, die nicht stets bedient werden können. Eine Kindergartengruppe hat max. 25 Plätze, eine Krippengruppe ca. 13 Plätze. Je nach Alter der dortigen Kinder sind in den Gruppen mal mehr, mal weniger Plätze für Neuanmeldungen. Es kommt somit auch zu Einzelfällen, in denen Wünsche oder Wohnortnähe nicht berücksichtigt werden können. Besonders prioritär sind die Faktoren Wohnort, Geschwisterkind, Wirtschaftlichkeit der Gruppe. 

Bis zur endgültigen Gruppenbildung und der Zusageschreiben an die Eltern bzw. auch im Anschluss können noch mehrfach Änderungen eintreten (i. B. Schule ja/nein, Wegzüge, Platzrückgabe aufgrund Standort/Gruppe etc.).

Beschluss

Der Gemeinderat nahm von den Anmeldezahlen Kenntnis und beschloss, der Fortführung der neuen Kleinkindgruppe zuzustimmen und die Verwaltung entsprechend mit der Aus- und Durchführung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Europawahl am 9. Juni 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass der Termin für die Europawahl auf Sonntag, den 9. Juni 2024 festgelegt wurde.

Bei der letzten Europawahl wurde eine Wahlhelferentschädigung i.H.v. 40,00 € je ehrenamtlichen Wahlhelfer sowie am Wahltag eingesetzte gemeindliche Beschäftigte gewährt.

Es wird vorgeschlagen, für die Europawahl weiterhin eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 40,00 € in Form eines Erdweg-Gutscheines zu gewähren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, für die am 9. Juni 2024 stattfindende Europawahl eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 € in Form eines Erdweg-Gutscheins für die ehrenamtlichen Wahlhelfer sowie am Wahltag eingesetzte gemeindliche Beschäftigte zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Beratung über vorliegende Zuschussanträge zum Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 6
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6.1. Beratung über vorliegende Anträge Förderung der Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 6.1

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die in der beigefügten Anlage aufgeführten Zuschussanträge zur Förderung der Jugendarbeit zum Haushalt 2024.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, die Zuschussanträge, wie auf der Anlage vermerkt, zu bewilligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.2. Beratung über Anträge auf Sach- und Baukostenzuschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die in der beigefügten Anlage aufgeführten Zuschussanträge auf Sach- und Baukostenzuschüsse zum Haushalt 2024.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, die Zuschussanträge, wie auf der Anlage vermerkt, zu bewilligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.3. Beratung über sonstige Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 6.3

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die in der beigefügten Anlage aufgeführten Zuschussanträge zum Haushalt 2024.

Diskussionsverlauf: 

Der Antrag der KLVHS Petersberg wurde nach Maßnahmenende gestellt. Das Sachgebiet Bautechnik hat die beigefügte Rechnung geprüft und für i.O. befunden. Es wird empfohlen,   aufgrund der verspäteten Antragstellung sollen 25% Zuschuss  gewährt werden. GR Michael Graf stellte fest, dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen kein Zuschuss gewährt werden sollte (Bsp. Stockschützen Kleinberghofen). Der 1. Vorsitzende antwortete, dass dies ggf. nicht ganz vergleichbar ist, da es sich um einen Wegebau handelt. 
GR Michael Graf stellte im Anschluss an die Diskussion einen Änderungsantrag hinsichtlich der Beschlussvorlage. Über den vorgenannten Beschlussvorschlag soll gesondert abgestimmt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag von GR Michael Graf auf eine gesonderte Abstimmung des „Zuschussantrages Petersberg“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschloss, der KLVHS Petersberg einen Zuschuss von 25 % für die Wegesanierung am Petersberg zu gewähren (wie in der Anlage vermerkt). 
(Anm.: vor dieser Abstimmung wurde eine „negativ formulierte Abstimmung“ mit dem gleichen Ergebnis durchgeführt). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschloss, die (restlichen) Zuschussanträge, wie auf der Anlage vermerkt, zu bewilligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö informativ 7
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7.1. Stellenplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende stellte dem Gremium den Entwurf des Stellenplans 2024 vor:

1. Grundsätzliches

Auch im Stellenplan 2024 wurden wie im vergangenen Haushaltsjahr Einsparmöglichkeiten geprüft. Bereits ohne Stellenmehrungen kommt es aufgrund des bekannten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst zu einer Personalkostensteigerung von rund 10 %. 
Der Gemeinderat hat insbesondere in der Sitzung am 24.10.2023 einige Personalentscheidungen getroffen, um in bestimmten Bereichen eine „Doppelbesetzung“ im Hinblick einer geordneten Einarbeitung und Übergabe zu gewährleisten.
  • Stellenplan Beamte (Teil 1) Reduktion um eine Stelle im Vergleich zum Vorjahr
  • Stellenplan Beschäftigte (Teil 2) Erhöhung um drei Planstellen im Vergleich zum Vorjahr (von 33 auf 36 Planstellen)
  • Stellenplan Sozial- und Erziehungsbereich Erhöhung um zwei Planstellen im Vergleich zum Vorjahr (von 43 auf 45 Planstellen)

Abschließend ist zu erwarten, dass die Aufgaben der Gemeindeverwaltung in Zukunft nicht weniger werden, sodass mittelfristig ggf. Planstellenmehrungen eingeplant werden müssen. Auch im Sozial- und Erziehungsbereich (Kinderbetreuung) bleibt insbesondere auch abzuwarten, ob der Trend zur Ganztagesbetreuung anhält, sodass auch hier in Zukunft wohl Planstellenmehrungen notwendig werden.

2. Beamte (I. Teil 1) 

Der Entwurf des Stellenplans sah im vergangenen Jahr eine zusätzliche Planstelle eines Laufbahnbeamten für die Finanzverwaltung vor (Besoldungsgruppe A 11). Grund hierfür war die Kündigung der Kämmerin zum 01.04.2023. Die Planstelle wurde zum 01.07.2023 durch eine Tarifbeschäftigte besetzt. Darum fällt diese Planstelle in 2024 wieder weg (k.w.-Vermerk in 2023).

3. Beschäftigte, soweit nicht im Sozial- und Erziehungsdienst (I. Teil 2)

  • Planstelle EG 10

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24.10.23 beschlossen, aufgrund des Renteneintritts der Bauamtsleiterin (voraussichtlich 7/2025) eine zusätzliche Planstelle zu genehmigen (Grund: angemessene Übergabe- und Einarbeitungsphase). Nach Renteneintritt wird eine Planstelle im Stellenplan 2026 wieder entfallen (k.w.-Vermerk).

  • Planstellen EG 9 a

Im Stellenplan 2024 wurde eine neue Planstelle in Entgeltgruppe 9 a TVöD geschaffen. Grund hierfür ist eine geplante Höhergruppierung in der Bauverwaltung. Unter Berücksichtigung der Stellenbewertung in Verbindung mit der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) und einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme hat eine Höhergruppierung von EG 8 auf EG 9 a TVöD zu erfolgen. 

  • Planstellen EG 8

Wie im Stellenplan 2023 werden sechs Planstellen festgesetzt. Aufgrund der vorgenannten Höhergruppierung würde im Vergleich zum vergangenen Jahr zwar eine Planstelle entfallen. Allerdings hat auch hier der Gemeinderat in der Sitzung am 24.10.2023 beschlossen, eine zusätzliche Planstelle für die Nachfolge des Fachbereichs Zentrale Angelegenheiten gleichlaufend zu genehmigen (Grund: angemessene Übergabe- und Einarbeitungsphase). Eine Planstelle ist somit mit Renteneintritt der aktuellen Stelleninhaberin mit einem k.w.-Vermerk zu versehen (ab dem Stellenplan 2026). 

  • Planstellen EG 7

Im Vergleich zum Vorjahr werden sieben Planstellen ausgewiesen (2023: fünf Planstellen). Der Anstieg um zwei Planstellen resultiert auf eine mögliche Höhergruppierung des Liegenschaftsmangements (aus EG 6) in Verbindung mit Planungen zur Umstrukturierung der allg. Hausmeistertätigkeiten.

  • Planstellen EG 6

Bereits im vergangenen Jahr wurde eine zusätzliche Planstelle wegen Renteneintritt eines Bauhofmitarbeiters (August 2024) bereitgestellt. Die Einarbeitung eines Nachfolgers in einer Übergangsphase ist beabsichtigt (eine Planstelle mit k.w. Vermerk ab Stellenplan 2025). Zudem entfällt aufgrund einer möglichen Höhergruppierung eine Planstelle im Vergleich zum Vorjahr. 


4. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (I. Teil 3)

In diesem Bereich fällt ausschließlich das pädagogische Personal für die Kinderbetreuung (Kinderhäuser bei den Linden, Kinderhäuser am Zeitlbach). Die Planstellen wurden insgesamt auf 45 erhöht (Vorjahr 43). Grund für die Erhöhung ist ein möglicher, notwendiger Puffer, falls aufgrund der Anmeldezahlen im Kinderbetreuungsbereich eine zusätzliche Gruppe im September 2024 benötigt wird. 

  • Planstellen EG S 8 a

Hier sind die Erzieher/innen eingruppiert. Im Vergleich zum Vorjahr (17 Planstellen) werden im Planjahr 2024 insgesamt 18 Stellen ausgewiesen (Grund: s.o.) 

  • Planstellen EG S 3

Im Vergleich zum Vorjahr wird eine Planstelle mehr, somit 7,25 Stellen für Kinderpfleger/innen eingeplant (Grund: s.o.).

5. Bedienstete in Ausbildung (Teil II.)

Aufgrund des Fachkräftemangels wird weiterhin großen Wert auf eine angemessene Ausbildung in allen Bereichen gelegt. Falls möglich, wird angestrebt, an jedem Kinderhausstandort eine/n Auszubildene/n einzustellen. Daher werden im Stellenplan 2024 insgesamt fünf Planstellen (2023: drei Planstellen) für Auszubildende festgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, den Stellenplan für 2024 in der vorliegenden Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 samt Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7.2

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass der Haushalt 2024 in drei Ausschusssitzungen vorberaten wurde. Durch den Finanzausschuss am 12.12.2023 und 08.02.2024 und in einer gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftsausschuss und Bau-, Umwelt und Energieausschusssitzung am 22.01.2024. Die in den drei Sitzungen besprochenen Änderungen wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Ferner wurden noch redaktionelle Änderungen und Korrekturen vorgenommen

  1. Haushaltsdaten:

Volumen Verwaltungshaushalt
          14.776.800 € 
Zuführung zum Vermögenshaushalt
               710.700 € 
Mindestzuführung (ordentliche Tilgungen)
               166.500 € 
  
Volumen Vermögenshaushalt
           8.217.700 € 
Darlehensaufnahme
5.000.000 €
Schuldentilgung:
  • ordentlich
  • außerordentlich
              166.500 €
1.150.000 €
Zuführung an die allgemeine Rücklage
           2.376.500 € 
  
Gesamthaushalt
         22.994.500 € 

Der gesetzlichen Verpflichtung nach § 22 Abs. 1 KommHV wird im Haushalt 2024 nachgekommen. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt erfolgt in Höhe von 710.700 €.

  1. Wichtige Kennzahlen Verwaltungshaushalt:

Einnahmen:
Einkommensteueranteil
5.578.000 €
Schlüsselzuweisung
1.624.496 €
Grundsteuer A
  63.000 €
Grundsteuer B
600.900 €
Gewerbesteuer
1.440.700 €
Finanzzuweisung
116.800 €
Einkommenssteuerersatz
446.200 €
Anteile an der Grunderwerbsteuer
100.000 €
Anteile an der Umsatzsteuer
190.900 €
Entwässerungsgebühren
960.000 €
Konzessionsabgabe
140.000 €
BayKiBiG Förderung
1.429.618 €
Kindergartengebühren
386.500 €

Ausgaben:
Kreisumlage
3.900.400 €
Personalkosten
4.702.500 €
Unterhalt Grundstücke und baulichen Anlagen
234.500 €
Unterhalt sonstiges unbewegliches Vermögen
484.500 €
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
277.700 €
Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung usw.)
437.900 €


  1. Wichtige Kennzahlen Vermögenshaushalt:

Wesentliche Einnahmen:
Darlehensaufnahme
5.000.000 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
710.700 €
Erschließungs- und Herstellungsbeiträge
155.000 €
Zuwendungen vom Land/Investitionspauschale
1.648.200 €

Wesentliche Ausgaben:
Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung
1.057.000 €
Wärme und Energieplanung
50.000 €
Tilgung von Krediten
166.500 €
Außerordentliche Tilgung von Krediten
1.150.000 €
Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens
28.700 €
Feuerwehrwesen
350.400 €
Kinderhaus St. Paul
1.234.000 €
Gemeindliche Kinderhäuser
20.600 €
Gemeindemobil
61.000 €
Zuschüsse Vereine
132.500 €
Straßenbeleuchtung LED Umrüstung
298.300 €
Mehrparteienhaus Eisenhofen
1.000.000 €
Zuführung an allgemeine Rücklage
2.376.500 €

  1. Besonderheiten
  • Kreditaufnahme zur Finanzierung Wohnungsbau Eisenhofen in Höhe von 2,3 Mio. € geplant. rentierliche Schulden
  • Kreditaufnahme (Umschuldung Kassenkredit) zur Zwischenfinanzierung der noch nicht ausbezahlten Förderungen in Höhe von 2,7 Mio. €. Unter anderem sind bei Investitionsmaßnahmen (Kinderhäuser Walkertshofen und Eisenhofen) unabsehbare Deckungslücken entstanden, die über den Kassenkredit nicht gestemmt werden können. Zudem ist die Zwischenfinanzierung per Kredit wirtschaftlicher als Kassenkredit und für die Liquidität der Gemeinde Erdweg unabdingbar.
  • Aufgrund der Zwischenfinanzierung und der Darlehensaufnahme für das Wohnbauprojekt Eisenhofen erfolgt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage i.H.v. 2.376.500 €.

  1. Ausblick
Die dringend notwendigen Investitionsmaßnahmen (z. B. im Bereich Abwasser) in Verbindung mit der Schuldenentwicklung in den kommenden Jahren stellen die Gemeinde vor sehr große Herausforderungen.
Die stets zunehmenden Aufgaben der Gemeinden aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Rechtsansprüche bei Kindern etc.) überfordern zunehmend die Leistungsfähigkeit. Bund und Staat müssen dringend die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen beachten.
Wir sind daher gezwungen uns auf Aufgaben der Daseinsvorsorge und unseren Pflichtaufgaben zu konzentrieren und diese zu priorisieren.


  1. Haushaltssatzung

Abschließend trug der 1. Vorsitzende die Haushaltssatzung 2024 vor:

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Erdweg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Haushaltsvolumen 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im 

Verwaltungshaushalt

       in Einnahmen und Ausgaben mit         ……………………………………        14.776.800 €
und im Vermögenshaushalt
       in Einnahmen und Ausgaben mit …………………........................ ..          8.217.700 €
ab.

§ 2
Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 5.000.000 € festgesetzt.                                                        

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 2.466.000 € festgesetzt.

§ 4
Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ………………… 350 v. H.
  2. für die Grundstücke (B) ……………………………………………….        350 v. H.

  1. Gewerbesteuer ……………………………………………………………. 330 v. H.

§ 5
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400.000 € festgesetzt.

§ 6
Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.3. Finanzplan und Investitionsplan 2023 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7.3

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende legte dem Gemeinderat den Entwurf des Finanz- und Investitionsplans 2023-2027 vor. Der Entwurf wurde in der gemeinsamen Finanz-, Bau- und Wirtschaftsausschusssitzung am 22.01.2024 bereits vorberaten. 

Der 1. Bürgermeister informierte anschließend über den vorliegenden Entwurf. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, den Finanz- und Investitionsplan 2023 bis 2027 in der vorgelegten Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö informativ 8

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende gab folgenden Beschluss aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024 bekannt:


Beschaffung HLF 20 FF Eisenhofen - Nachträge

Der Gemeinderat beschloss, die nachträglichen Leistungen zu genehmigen und die Fa. Rosenbauer entsprechend zu beauftragen.

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö informativ 9

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

9.1) Der 1. Vorsitzende informierte über ein Gespräch mit der Telekom hinsichtlich des geplanten eigenständigen Glasfaserausbaus. Die Telekom plant weiterhin Erdweg und Großberghofen-Siedlung im Jahr 2025 zu erschließen. Allerdings hat sich die Aussage der Telekom dahingehend geändert, dass ein kostenfreier Glasfaseranschluss nur ins Haus/Wohnung gebaut wird, wenn ein Produkt abgenommen wird (Telekom, O 2, Telefonica, 1 & 1 etc.). Nach aktueller Aussage der Telekom wird auch nach der Bauphase eine kostenfreier Glasfaseranschluss im Zusammenhang mit einer Produktabnahme gebaut. Weiterhin hat sich auch nichts daran geändert, dass die restlichen Gemeindeteile im Ausbauplan der Telekom für einen Glasfaseranschluss stehen (2028). Das Thema wird den GR voraussichtlich in der März-Sitzung noch einmal beschäftigen (Einstieg ins Förderprogramm).

9.2) Weiterhin informierte der 1. Vorsitzende, dass ein neuer Mobilfunksender auf den Mobilfunkmasten am Bahnhof in Kleinberghofen installiert wird (O 2). Der Mobilfunkempfang sollte sich dadurch verbessern.

9.3) Des Weiteren erläuterte der 1. Vorsitzende, dass nunmehr der vorzeitige Maßnahmenbeginn vom Freistaat Bayern hinsichtlich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik erteilt wurde. Nunmehr könnte die Maßnahme begonnen werden, allerdings besteht ein finanzielles Risiko (ausreichende Fördertöpfe Bund/Land).

 

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10. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024 wurden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024 wurde vom Gemeinderat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.02.2024 17:38 Uhr