Datum: 19.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Erdweg
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abstimmung über die vorgelegte Tagesordnung
2 Feststellung der Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied sowie als zweiter Bürgermeister von Herrn Otmar Parsche (Freie Wähler Erdweg)
3 Entscheidung über das Nachrücken eines Listennachfolgers (Freie Wähler Erdweg)
4 Vereidigung des Listennachfolgers (Freie Wähler Erdweg)
5 Neuwahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin
6 Vereidigung des/der neugewählten 2. Bürgermeisters bzw. Bürgermeisterin
7 Neu- bzw. Umbildung von Ausschüssen
8 Neubestellung eines Verbandsrates sowie eines Stellvertreters in die Schulverbandsversammlung Erdweg
9 Neubestellung eines stellvertretenden Verbandsrates in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach
10 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Fertigteilgaragen und Einbau eines Heizraums in ein Bestandsgebäude auf der Flurnummer 60, Gemarkung Kleinberghofen, Münchener Straße 6
11 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses auf der Flurnummer 94/23, Gemarkung Unterweikertshofen, Nähe Sonnenstraße
12 Bauvorhaben Hauptstraße 20 in Erdweg - Weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Überplanung
13 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024
14 Bekanntgaben und Anfragen
15 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2024

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1. Abstimmung über die vorgelegte Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende eröffnete die öffentliche Gemeinderatssitzung um 19.05 Uhr. Er begrüßte Frau Schäfer von den Dachauer Nachrichten sowie fünfzehn Zuhörer/innen. Außerdem begrüßte der 1. Vorsitzende den 2. Bürgermeister Otmar Parsche (dessen Amtsniederlegung heute auf der Tagesordnung steht), der sich in der Zuhörerschaft befand. Der 1. Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Sitzung wurde termingerecht an den Gemeindetafeln bekannt gemacht. 
Der 1. Vorsitzende stellt fest, dass es sich beim TOP 11 um keinen „Bauantrag“ sondern um einen „Vorbescheid“ handelt. Zudem soll TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung abgesetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, der Ladung mit der zugestellten Tagesordnung sowie der o.g. Änderung des TOP 11 und der Absetzung des TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Feststellung der Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied sowie als zweiter Bürgermeister von Herrn Otmar Parsche (Freie Wähler Erdweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte über ein Schreiben des 2. Bürgermeisters Herrn Otmar Parsche. Herr Parsche möchte aus wichtigem Grund von allen seinen Ämtern, insbesondere als Gemeinderatsmitglied sowie als 2. Bürgermeister zurücktreten.

Der Gemeinderat hat die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied gem. Art. 48 Abs 3 GLKrWG entsprechend festzustellen. Nach Art. 15 Abs. 6 KWBG ist ein weiterer Bürgermeister bei Ausscheiden aus dem Gemeinderat zu entlassen.

Der 1. Vorsitzende bedankte sich beim anwesenden 2. Bürgermeister für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und übergab ihm ein Abschiedgeschenk.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Otmar Parsche festzustellen. Zudem wird festgestellt, dass Herr Otmar Parsche mit Ablauf des 19.03.2024 aus dem Amt des ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters entlassen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Entscheidung über das Nachrücken eines Listennachfolgers (Freie Wähler Erdweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte, dass aufgrund der Niederlegung des Gemeinderatsmandat von Herrn Otmar Parsche die Entscheidung über das Nachrücken eines Listennachfolgers des Wahlvorschlages Freie Wähler Erdweg festzustellen ist.

Die Freien Wähler Erdweg haben bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 insgesamt drei Sitze im Gemeinderat Erdweg erhalten. Es wurden vier Listennachfolger festgestellt. Die Reihenfolge der Listennachfolger bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen.

  1. Listennachfolgerin: Frau Katharina Holzapfel (1.081 Stimmen)
Mit Schreiben vom 01.03.2024 Amt abgelehnt
  1. Listennachfolger: Herr Roman Goltz (873 Stimmen)
Verlust der Wählerbarkeit – Art. 21, 48 Abs. 1 Nr. 1 GLKrWG – Umzug aus dem Wahlkreis (weder Erstwohnsitz noch Nebenwohnsitz in der Gemeinde Erdweg vorhanden)
  1. Listennachfolger: Herr Ralf Schmidt (774 Stimmen) – mit Schreiben vom 05.03.2024 die Listennachfolge angenommen.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschloss, die Amtsablehnung der 1. Listennachfolgerin des Wahlvorschlages Freie Wähler Erdweg, Frau Katharina Holzapfel, festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschloss, aufgrund des Umzugs des 2. Listennachfolger des Wahlvorschlages Freie Wähler Erdweg, Herrn Roman Goltz, ein Amtshindernis (Verlust der Wählbarkeit) festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschloss, den 3. Listennachfolger des Wahlvorschlages Freie Wähler Erdweg, Herrn Ralf Schmidt, als Nachfolger für Herrn Otmar Parsche als Gemeinderatsmitglied festzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vereidigung des Listennachfolgers (Freie Wähler Erdweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende erläuterte, dass das neue Gemeinderatsmitglied Ralf Schmidt, gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu vereidigen ist (anstelle eines Eides wäre auch ein Gelöbnis möglich).

Der 1. Vorsitzende wies auf die Bedeutung des Eides nach Art. 31 Abs. 4 Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern (GO) hin und gab bekannt, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann.
Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen.
Im Anschluss leistete Herr Ralf Schmidt den Eid durch Nachsprechen der Eidesformel unter Aufheben der rechten Hand nach Art. 31 Abs. 4 GO:

„Ich schwöre (ich gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre (ich gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre (ich gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).“

Herr Ralf Schmidt hat die Niederschrift zur Abgabe des Eides nach Art. 31 Abs. 4 GO unterzeichnet. Der 1. Vorsitzende gratulierte Herrn Schmidt als neues Gemeinderatsmitglied und wünschte eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit für die Zukunft.

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5. Neuwahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Aufgrund der Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied sowie als 2. Bürgermeister von Herrn Otmar Parsche ist gem. Art. 35 Abs. 3 GO für den Rest der Wahlzeit des Gemeinderates einer neue/r 2. Bürgermeister/in zu wählen. 

Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die Modalitäten der Wahl:

  • Der weitere Bürgermeister ist Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister);
  • nach Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Wahl vorzunehmen
  • gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Absolute Mehrheit)
  • Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig
  • ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen
  • ist die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keine/r der Bewerber/inne mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, ist eine Stichwahl unter den Bewerbern bzw. Bewerberinnen mit den höchsten Stimmzahlen durchzuführen
  • Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los
  • es wurden Stimmzettel mit allen wählbaren Gemeinderatsmitgliedern vorbereitet;  zudem wurden zwei Wahlkabinen und eine Wahlurne bereitgestellt

Der Gemeinderat bestimmte den 1. Vorsitzenden und Geschäftsleiter Wagner als Wahlleitung.

Daraufhin erhielt jedes Gemeinderatsmitglied einen Stimmzettel und wählte den 2. Bürgermeister mit folgendem Ergebnis:

Anwesende Gemeinderatsmitglieder
einschließlich 1. Bürgermeister:                        20
abgegebenen Stimmen:                                20
ungültige Stimmen:                                          0
gültige Stimmen:                                        20
von den gültigen Stimmen entfielen auf
Matthias Osterauer                                19 Stimmen
Stefan Göttler                                  1 Stimme


Der 1. Vorsitzende stellte fest, dass damit Herr Matthias Osterauer zum Stellvertreter des 1. Bürgermeisters als 2. Bürgermeister gewählt wurde. Herr Matthias Osterauer nahm auf Befragen die Wahl an, unterzeichnete die Annahmeerklärung und dankte für das ausgesprochene Vertrauen.

Der 2. Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

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6. Vereidigung des/der neugewählten 2. Bürgermeisters bzw. Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö informativ 6

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte, dass der neugewählte 2. Bürgermeister Matthias Osterauer aufgrund seiner Eigenschaft als Ehrenbeamter nach Art. 27 KWBG zu vereidigen ist.

Der 1. Bürgermeister wies auf die Bedeutung des Diensteides hin und erklärte, dass der Diensteid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann. Aus Glaubens- und Gewissengründen kann auch an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ gesprochen werden.

Im Anschluss leistete der neugewählte 2. Bürgermeister Matthias Osterauer folgenden Diensteid durch Aufheben der rechten Hand:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der 2. Bürgermeister Matthias Osterauer unterzeichnet die Niederschrift zur Abgabe des Diensteides sowie die Verpflichtungserklärung gem. Art. 56 a GO.

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7. Neu- bzw. Umbildung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte, dass es sich aufgrund der Listennachfolge im Gemeinderat zu (namentlichen) Änderungen im Zusammenhang mit der Besetzung der Ausschüsse ergeben.

Die Freien Wähler Erdweg haben in den nachfolgend genannten Ausschüssen (Buchst. a – c) einen Sitz. Diesbezüglich wurden im Vorfeld der konstituierenden Sitzung am 05.05.2020 das jeweilige Ausschussmitglied sowie deren Stellvertreter benannt.
Die Freien Wähler Erdweg haben mit Schreiben vom 29.02.2024 folgende Ausschussbesetzung mitgeteilt:

a) Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (8 Mitglieder + 1. Vorsitzender):

Mitglied:                                                        Stellvertreter:

Ralph Bibinger (FWE)                                        Matthias Osterauer (FWE/1. Stv.);
                                                               Ralf Schmidt (FWE/2. Stv.)

b) Finanz- und Wirtschaftsausschuss (8 Mitglieder + 1. Vorsitzender):

Mitglied:                                                        Stellvertreter:

Matthias Osterauer (FWE)        Ralf Schmidt (FWE/1. Stv.); Ralph Bibinger (FWE/2.Stv.)
                               
c) Sozial-, Kultur- und Sportausschuss (8 Mitglieder + 1. Vorsitzender):

Mitglied:                                                        Stellvertreter:

Ralf Schmidt (FWE)        Ralph Bibinger (FWE/1. Stv.); Matthias Osterauer (FWE/2. Stv.                                                

Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister (die Stellvertretung in den o.g. Ausschüssen übernimmt der neugewählte 2. Bürgermeister, vgl. Art. 33 Abs. 2  i.V.m. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO).

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss die o.a. Neu- bzw. Umbildung der Ausschüsse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Neubestellung eines Verbandsrates sowie eines Stellvertreters in die Schulverbandsversammlung Erdweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte, dass die Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter/innen für die Schulverbandsversammlung nicht an bestimmte Verfahren wie beim Ausschussbesetzungsverfahren gebunden ist. Die Entsendung wird durch Beschluss des Gemeinderates vorgenommen.  

Nach Art. 9 Abs. 3 BaySchFG besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Bei mehr als 50 bis einschließlich 100 Verbandsschülern wird ein weiteres Mitglied in die Schulverbandsversammlung entsenden. 

Maßgebliche Schülerzahl zur Berechnung der Zahl der Verbandsschüler (Zahl der Mittelschüler) ist der 1. Oktober 2023:

  • Mittelschüler Erdweg:                   99 Schüler/innen
  • Mittelschüler Schwabhausen:          71 Schüler/innen        

Das bedeutet, dass die Gemeinde Erdweg aktuell zwei Verbandsräte (1. Bürgermeister kraft Gesetzes sowie ein weiteres Gemeinderatsmitglied) entsendet.

Der Gemeinderat hat in der konstituierenden Sitzung am 05.05.2020 folgende Schulverbandsräte entsandt:

Mitglieder:                                                                Stellvertreter/in:

1. Bgm. Christian Blatt (CSU)                                        Otmar Parsche (FWE)

Otmar Parsche (FWE)                                                Thomas Kreis (CSU)

Aufgrund der Amtsniederlegung von Herrn Otmar Parsche ist somit ein Verbandsrat (-rätin) sowie ein/e Stellvertreter/in neu zu entsenden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, folgende Mitglieder in die Schulverbandsversammlung zu bestellen:

Mitglieder:                                                        Stellvertreter/in:

1. Bgm. Christian Blatt (CSU)                                2. Bgm. Matthias Osterauer (FWE)

Thomas Kreis (CSU)                                        Dominik Schöngruber (ÜWE)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Neubestellung eines stellvertretenden Verbandsrates in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Bestellung der Verbandsräte sowie deren Stellvertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach nicht an ein bestimmtes Verfahren wie beim Ausschussbesetzungsverfahren gebunden ist. Die Entsendung wird durch Beschluss des Gemeinderates vorgenommen.  

In der konstituierenden Sitzung am 05.05.2020 hat der Gemeinderat folgende Verbandsräte sowie deren Stellvertreter/innen bestellt:

Mitglieder:                                                        Stellvertreter/in:

1. Bgm. Christian Blatt (CSU)                                Otmar Parsche (FWE)

Veronika Eisenhofer (CSU)                                Andreas Höchtl (CSU)

Johannes Mertl (WGG)                                        Johannes Märtl (FWK)

Alexander Winterholler (ÜWE)                                Matthias Osterauer (FWE)

Helmut Bayer (FWW)                                        Ralph Bibinger (FWE)

Aufgrund der Amtsniederlegung von Herrn Otmar Parsche ist diese Stellvertretung neu zu benennen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, 2. Bürgermeister Matthias Osterauer als Stellvertreter von 1. Bürgermeister Christian Blatt zu bestellen. Zudem wird GR Stefan Göttler als Stellvertreter von GR Alexander Winterholler in die Verbandsversammlung bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Fertigteilgaragen und Einbau eines Heizraums in ein Bestandsgebäude auf der Flurnummer 60, Gemarkung Kleinberghofen, Münchener Straße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Fertigteilgaragen und Einbau eines Heizraumes in ein Bestandsgebäude, Fl. Nr. 60, Gem. Kleinberghofen.
Der Bauwerber beabsichtigt auf dem o.g. Baugrundstück den Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Fertigteilgaragen. Zudem soll in einem benachbarten Bestandsgebäude ein Heizraum eingebaut werden. Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich beurteilt im Innenbereich gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bauwerber hat für dieses Bauvorhaben am 14.07.2022 einen Antrag auf Vorbescheid gestellt (Baubuch-Nr.: 38/2022). Diesem Vorbescheid hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.09.2022 zugestimmt. Geplant waren dabei zwei Mehrfamilienhäuser mit den Maßen 20,00 x 12,50 m. Die Genehmigung durch das Landratsamt Dachau erfolgte am 02.05.2023 unter dem Aktenzeichen 41/VB220971.

Im jetzigen Antrag ist die Errichtung von „nur“ noch einem Mehrfamilienwohnhaus mit den Außenmaßen 21,50 x 12,50 m geplant. Das entspricht einer Grundfläche von 268,75 m². Die Wandhöhe beträgt 6,50 m. Das Gebäude soll ein Satteldach mit 45° Neigung erhalten. Es hat dabei eine Firsthöhe von 12,75 m.
In der Umgebungsbebauung sind bauliche Anlagen mit vergleichbarer Kubatur als Bezugsfälle vorhanden – Münchener Straße 2, 6 und 12–12b. Somit fügt sich das geplante Vorhaben entsprechend § 34 Abs. 1 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Zudem ist die Errichtung von Fertiggaragen mit den Maßen 15,00 x 6,50 m vorgesehen. 
Mithin soll im Bestandsgebäude an der südlichen Grundstücksgrenze ein Heizraum mit Pelletslager zur Wärmeversorgung des Wohnhauses eingebaut werden.  

Die Abstandsflächen werden entsprechend der örtlichen Satzung auf dem Baugrundstück eingehalten. Gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Erdweg sind für die geplanten 8 Wohneinheiten insgesamt 16 Stellplätze herzustellen. Diese werden vom Bauwerber durch Fertiggaragen (5 Stück) und in offener Bauweise (11 Stück) errichtet.
Zudem ist die Erschließung gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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11. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses auf der Flurnummer 94/23, Gemarkung Unterweikertshofen, Nähe Sonnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Fl. Nr. 94/23, Gem. Unterweikertshofen.
Der Bauwerber beabsichtigt auf dem o.g. Baugrundstück die Errichtung eines Wohnhauses. Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich beurteilt im Innenbereich gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bauwerber plant auf dem Baugrundstück die Errichtung eines Wohnhauses in L-Form mit den folgenden Außenmaßen:                4,72 x 3,63 = 17,13 m²
                                               3,62 x 3,10 = 11,22 m²

Das entspricht einer Grundfläche von 28,35 m². Die Wandhöhe soll mit 3,75 m ausgeführt werden. Zudem ist für den Baukörper ein Flachdach geplant. 

Die bauliche Anlage fügt sich mit der Grundfläche und der Geschossigkeit in die Umgebungsbebauung ein. Somit wird das aus dem § 34 Abs. 1 BauGB abgeleitete Einfügegebot beachtet.
 
Die Abstandsflächen können entsprechend der örtlichen Satzung auf dem Baugrundstück eingehalten werden. Für das Bauvorhaben sind gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Erdweg zwei Stellplätze herzustellen. Beide sollen in offener Bauweise auf dem Grundstück angelegt werden.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Bauvorhaben Hauptstraße 20 in Erdweg - Weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Überplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand hinsichtlich einer Bebauung der Hauptstr. 20, Erdweg mit Gebäuden für medizinische Versorgungseinrichtungen bzw. Wohnbebauung, primär für Senioren:

  • Bauleitverfahren gestartet
  • Notwendige Gutachten liegen vor
  • Städteplanerische Konzeption liegt vor
  • Nutzer wurden gesucht und gefunden
  • Investoren wurden gesucht und gefunden (trotz schwieriger Randbedingungen aufgrund Nutzerwünsche)
  • Aktuelle konjunkturelle Lage erschweren die Finanzierbarkeit
  • Architekturbüro beauftragt mit Ziel Wirtschaftlichkeit der Bebauung zu eruieren
    • Baukosten und Bauzinsen müssen über übliche Mieten für Gewerbe bzw. Kaufpreise abgedeckt werden, Nutzer müssen bezahlbare Mietangebote erhalten und leisten wollen
    • Nutzer wurden eingebunden
    • Passgenaue Lösung
    • Mehrere Optimierungsrunden durchlaufen
      (Entfall Tiefgarage, Stellplatzschlüssel, Bauleitplanung entsprechend Konzept etc.), aktuelle Einsparung knapp 1 Mio. € durch Anpassung Baurecht und architektonische Optimierung

Aufgrund einer Nachfrage von GR Helmut Bayer insbesondere hinsichtlich der möglichen Nutzer bzw. Investoren (aktueller Verhandlungsstand) stellte der 1. Vorsitzende die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her (s. TOP 1 nö.T. / von 20.10 – 20.25 h).
Im Anschluss wurde die Öffentlichkeit hinsichtlich der abschließenden Beratung und Abstimmung wieder hergestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, das Projekt unter den besprochenen Rahmenbedingungen schnellstmöglich weiter voranzutreiben und Investoren bzw. Nutzer zusammen zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö informativ 13

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte, dass keine nichtöffentlichen Beschlüsse aus der GR-Sitzung vom 27.02.2024 bekannt zu geben sind.

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14. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö informativ 14

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Es gab keine Bekanntgaben oder Anfragen.

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15. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2024 wurden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024 wurde vom Gemeinderat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 16:32 Uhr