Datum: 23.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula in der Grund- und Mittelschule Erdweg
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Erdweg
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abstimmung über die vorgelegte Tagesordnung
2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit 1 Garage und 1 Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/6, Gemarkung Unterweikertshofen, Schulbergstr. 18a.
3 Antrag auf Nutzungsänderung für erdgeschossigen Geräte- und Abstellraum zu Wohnraum und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 958/3, Gemarkung Welshofen in Oberhandenzhofen/Mühle
4 Antrag auf Nutzungsänderung des Dachraums zu Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 81, Kellerbergstr. 4, Gemarkung Unterweikertshofen
5 Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens mit Dachterrassennutzung an eine best. Doppelhaushälfte in Walkertshofen, Fl. Nr. 1143/24 Gemarkung Großberghofen
6 Kinderbetreuung - Entscheidung über den Erlass von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen auf Grund der Corona-Pandemie
7 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020
8 Bekanntgaben und Anfragen
9 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020

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1. Abstimmung über die vorgelegte Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende eröffnete die Gemeinderatssitzung um 19.03 Uhr und begrüßte alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Schäfer von den Dachauer Nachrichten sowie eine Zuhörerin. 

Der 1. Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Sitzung wurde termingerecht an den Gemeindetafeln bekannt gemacht. Sodann stellte der 1. Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, der Ladung mit der zugestellten Tagesordnung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit 1 Garage und 1 Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/6, Gemarkung Unterweikertshofen, Schulbergstr. 18a.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Bauort: Schulbergstr. 18a, Fl. Nr. 71/6, Gem. Unterweikertshofen, in Unterweikertshofen
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit 1 Garage und 1 Stellplatz

Die Bauwerberin beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit 1 Garage und 1 Stellplatz in Unterweikertshofen, Schulbergstr. 18 a, Fl. Nr. 71/6, Gemarkung Unterweikertshofen. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.   Das Einfamilienhaus hat eine Größe von 8,00 m x 10,00 m und eine Wandhöhe (EGFFB bis Schnittpunkt Wand mit der Dachhaut) von 6,00 m. Die Dachneigung beträgt 45°. Die beiden erforderlichen Stellplätze sind vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben zuzustimmen und zur baurechtlichen Beurteilung an das Landratsamt Dachau weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung für erdgeschossigen Geräte- und Abstellraum zu Wohnraum und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 958/3, Gemarkung Welshofen in Oberhandenzhofen/Mühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Bauort: 85253 Oberhandenzhofen/Mühle Nr. 7, Fl. Nr. 958/3, Gem. Welshofen
 
Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines erdgeschossigen Geräte- und Abstellraum zu    
                        Wohnraum und Errichtung einer Gaube

Der Bauwerber beabsichtigt die Nutzungsänderung für einen erdgeschossigen Geräte- und Abstellraum zu Wohnraum und Errichtung einer Gaube, Fl. Nr. 958/3, Gemarkung Welshofen, in Oberhandenzhofen/Mühle.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, da sich das Gebäude im Außenbereich befindet.
Bereits in der Sitzung am 21.01.2020 wurde diesem Bauvorhaben vom damaligen Gemeinderat zugestimmt. Aufgrund fehlerhafter Planzeichnungen wurde vom Landratsamt Dachau eine nochmalige korrekte Einreichung beantragt.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die für das Bauvorhaben erforderlichen 2 Stellplätze auf der Hoffläche ausgewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, den o.g.  Bauvorhaben zuzustimmen und zur baurechtlichen Genehmigung an das Landratsamt Dachau weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Nutzungsänderung des Dachraums zu Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 81, Kellerbergstr. 4, Gemarkung Unterweikertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Bauort: Kellerbergstr. 4, Fl. Nr. 81, Gemarkung Unterweikertshofen

Bauvorhaben: Nutzungsänderung des Dachraums zu Wohnraum

Der Bauwerber beabsichtigt den Anbau zweier Dachgauben an ein bestehendes Wohnhaus. Die Gauben haben eine Länge von 3,625 m an der Nordwestseite und 3,115 m an der Südostseite. Damit handelt es sich jeweils um ein untergeordnetes Bauteil. Es wird so eine weitere Wohneinheit geschaffen. Die erforderlichen zwei Stellplätze sind vorhanden.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, da kein Bebauungsplan zugrunde liegt. In der näheren Umgebung sind keine Gauben mit diesem Ausmaß vorhanden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben zuzustimmen und dem Landratsamt Dachau zur baurechtlichen Beurteilung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens mit Dachterrassennutzung an eine best. Doppelhaushälfte in Walkertshofen, Fl. Nr. 1143/24 Gemarkung Großberghofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Bauort: Ahornweg 3a, Fl.Nr. 1143/24, Gemarkung Großberghofen, in Walkertshofen
Bauvorhaben: Anbau eines Wintergartens mit Dachterrassennutzung an eine bestehende Doppelhaushälfte. 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Walkertshofen-Ost     Nr. 1. 

Die Bauwerber beabsichtigen an die bestehende Doppelhaushälfte einen Wintergarten mit Dachterrassennutzung zu errichten. 
Für die beabsichtigte Bebauung sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Walkertshofen-Ost Nr. 1 erforderlich:
  1. Festsetzung 6.7 Dachaufbauten, Absatz 2
Es wird beantragt, dass die Gesamtbreite der Dachaufbauten überschritten werden kann. 
Die Festsetzung erlaubt 1/3 der Dachlänge von 7,20 m = 2,40 m. 
Beabsichtigt sind: Bestehende Gaube 1,50 m + umgebaute Gaube 2,10 m = 3,60 m; das entspricht ½ der Dachlänge. 
Begründung: 
Die vorhandenen Gauben haben eine Gesamtbreite von 2x 1,50 m = 3,00 m und halten diese Festsetzung auch schon nicht ein! Grund hierfür ist, dass das Gebäude mit den Gauben bereits Jahre vor dieser Festsetzung errichtet worden ist. Damals gab es diese Einschränkung noch nicht; Die nun beabsichtigte Vergrößerung der Gaube ist erforderlich um einen passenden Zugang zur neuen Dachterrasse zu ermöglichen; Die neue Gaube fügt sich in die Gesamtansicht ein. 

  1. Festsetzung 6.7 Dachaufbauten, Absatz 3
Es wird beantragt, den Abstand der Gaube zum Ortgang auf ca. 1,15 m zu reduzieren. 
Begründung:
Die vorhandenen 2 Gauben auf den beiden Doppelhaushälften haben bereits diesen verringerten Abstand. Auch hier ist der Grund dafür, dass diese Festsetzung erst nach dem Bau des Doppelhauses aufgestellt wurde. Die geplante Vergrößerung der Gaube nimmt diesen vorhandenen Randabstand lediglich auf und die Verbreiterung findet in der anderen Richtung statt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauantrag zuzustimmen und die Befreiungen von den Festsetzungen 6.7. Abs. 2 und 6.7. Abs. 3 der Bebauungsplansatzung zu erteilen. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Dachau zur baurechtlichen Genehmigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Kinderbetreuung - Entscheidung über den Erlass von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen auf Grund der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte die Mitglieder des Gemeinderates Erdweg in o. g. Sache wie folgt:
Durch Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern wurden alle Kindertageseinrichtungen zum 16.03.2020 auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen. Die Benutzungsgebühren wurden bis einschließlich März 2020 durch die Gemeinde eingezogen. Seit April 2020 wurden nun keine Gebühren mehr für die Kinderbetreuung eingezogen. 
Der Freistaat Bayern sicherte zwischenzeitlich die Kostenübernahme aller Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 zu. Hierfür gibt es folgende Rahmenbedingungen: 

  • Kinder, die aufgrund des staatlich angeordneten Betretungsverbots Kindertageseinrichtungen, für die sie für das Kindergartenjahr 2019/2020 angemeldet sind, nicht nutzen, werden finanziell entlastet. 
  • Der Freistaat Bayern gewährt eine freiwillige finanzielle Förderung für den (anteiligen) Ersatz der entfallenen Benutzungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni 2020. Die beantragte Förderung wird an die Träger und nicht an die einzelnen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. 
  • Die Träger verzichten im Gegenzug auf die Erhebung von Gebühren in der entsprechenden Höhe.
  • Für Monate, in denen die Betreuung teilweise oder in vollem Umfang in Anspruch genommen wird bzw. wurde, erfolgt kein Beitragsersatz. 
  • Diese Regelung umfasst auch die Teilnahme im Rahmen der Notbetreuung. 
  • Der Freistaat gewährt folgende pauschale Beitragssätze:
    • Krippenkinder: 300 €/mtl.
    • Kindergartenkinder: 50 €/mtl. (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 €/mtl.), d. h. Entlastung insgesamt: 150 €/mtl.

Im Rahmen des Betreuungsverbotes erfolgte ein eingeschränkter Betreuungsbetrieb für folgende Kinder in folgenden Zeiten (nicht Notbetreuung):

  • In der Zeit vom 16.03. bis 24.05.2020 waren keine Kinder regulär in den Kindertageseinrichtungen.
  • Ab 25.05.2020 besuchten die Vorschulkinder und evtl. Geschwisterkinder im eingeschränkten Betrieb die Kinderhäuser.
  • Ab 15.06.2020 besuchten Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden und die Krippenkinder im 3. Lebensjahr im eingeschränkten Betrieb die Kinderhäuser.
  • Ab 01.07.2020 ist geplant, dass alle Kinder die Kitas besuchen.
Im Hinblick auf die o. g. Regelungen zur Übernahme der Benutzungsgebühren bedeutet dies, das die Beiträge ab dem Zeitpunkt der möglichen und tatsächlichen Betreuung für die Eltern wieder fällig werden.

Um die Eltern in dieser besonderen Situation auch von Seiten der Gemeinde Erdweg etwas zu entlasten, ist nun folgendes Abrechnungsmodell geplant (nicht Notbetreuung):

  1. April 2020: Es fallen keine Elternbeiträge an, da die pauschalen Beitragssätze des Freistaates Bayern abgerufen werden können. 
Beschluss: Die Elternbeiträge für April 2020 werden erlassen.
  1. Mai 2020:
    1. Für die Vorschulkinder und deren Geschwister ist eine Beitragserstattung vom Freistaat nicht möglich. Die Gebühren wären grundsätzlich zu bezahlen. 
Beschluss: Für die Vorschulkinder und deren Geschwister werden die Elternbeiträge für Mai 2020 erlassen.
    1. Für alle übrigen Kinder können die pauschalen Beitragssätze des Freistaates Bayern abgerufen werden können.
Beschluss: Die Elternbeiträge werden für diese Kinder für Mai 2020 erlassen.
  1. Juni 2020:
    1. Für die Vorschulkinder und deren Geschwister ist eine Beitragserstattung vom Freistaat nicht möglich. Die Gebühren fallen an und werden den Eltern in Rechnung gestellt.
    2. Für die Kinder, die ab 15.06.2020 wieder die Kitas besuchen, ist eine Beitragserstattung vom Freistaat nicht möglich. Die Gebühren wären grundsätzlich zu bezahlen. 
Beschluss: Für die Kinder, die seit 15.06.2020 wieder die Kitas besuchen, werden die Elternbeiträge für Juni 2020 erlassen.
    1. Für alle übrigen Kinder können die pauschalen Beitragssätze des Freistaates Bayern abgerufen werden können. 
Beschluss: Die Elternbeiträge werden für diese Kinder für Juni 2020 erlassen. 
  1. Juli 2020:
    1. Nachdem voraussichtlich alle Kinder ab Juli 2020 wieder die Kitas besuchen werden, fallen die Gebühren an und werden den Eltern in Rechnung gestellt. 
    2. Im Übrigen ist eine Beitragserstattung vom Freistaat nicht mehr möglich.

Wie bereits erwähnt, sind Kinder, die tatsächlich Notbetreuung in Anspruch genommen haben, von der Übernahme der Elternbeiträge durch den Freistaat ausgenommen. Die anfallenden Gebühren müssen daher grundsätzlich von den Eltern getragen werden. Am Beispiel des Monats Mai 2020 haben wir daher die gegenständliche Gebührenhöhe ermittelt. 

Insgesamt wurden im Mai 2020 22 Kinder aus den beiden gemeindlichen Kinderhäusern in der Notbetreuung betreut. Unter Zugrundelegung der regulären Buchungszeiten müssten die Eltern Gebühren i. H. v. insgesamt 2.594,00 € für Mai 2020 bezahlen. Nachdem die tatsächlichen Betreuungszeiten jedoch bei den meisten Kindern wesentlich geringer waren, wurde berechnet, wie hoch die Gebühren bei einer taggenauen Abrechnung sind. Hier fallen für den Monat Mai 2020 Gebühren i. H. v. 1.179,81 € an. 

Auf Grund dieser geringen Beitragshöhe, den hohen Verwaltungsaufwand bei einer taggenauen Abrechnung und der Tatsache, dass die Eltern, die ja aus wichtigen Gründen (systemrelevante Berufe usw.) einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder hatten/haben, wird daher folgendes vorgeschlagen.
Auch hier sollen die Eltern in dieser besonderen Situation von Seiten der Gemeinde Erdweg entlastet werden. 
Beschluss: Die Gebühren für die Notbetreuung in der Zeit vom 16.03. bis 30.06.2020 werden komplett erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Erdweg beschloss, die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen in der Zeit vom 01.04. bis 30.06.2020 in der vorgetragenen Form zu erlassen bzw. zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö informativ 7

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende gab folgenden Beschluss aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt:


Gemeindeverbindungsstraßen Erdweg - Walkertshofen und Schluttenberg - Kleinberghofen - Einbau von Rasengittersteinen am Fahrbahnrand in Kurvenbereichen - Auftragsvergabe

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an den Kreisbauhof Dachau, zum Angebotspreis von 23.046,40 €  zu vergeben. 

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö informativ 8

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

8.1) GR Michael Graf erkundigte sich, ob in Unterweikertshofen (Heckenstraße Richtung Sittenbach) eine Hundetoilette aufgestellt werden könnte. Der 1. Vorsitzende sicherte eine Prüfung zu.

8.2) Zudem wollte GR Michael Graf wissen, ob es stimmt, dass der 2. Verbandsvorsitzende des Wasserzweckverbandes Sulzemoos-Arnbach nicht aus Erdweg kommt. Der 1. Vorsitzende erwiderte, dass am vergangenen Donnerstag die konstituierende Sitzung des Wasserzweckverbandes stattfand. In dieser Sitzung wurde der 1. sowie 2. Vorsitzende der Verbandsversammlung geheim gewählt. Als 1. Vorsitzender wurde Bürgermeister Kneidl gewählt (Gemeinde Sulzemoos). Die Wahl zum 2. Vorsitzenden ging mit 10:9 Stimmen an Bürgermeister Axtner aus Bergkirchen. Das Ziel der Gemeinde Erdweg war den 2. Vorsitz zu erhalten, da die Gemeinde Erdweg mit rund 300.000 m³ abgenommene Wassermenge, rund 1.700 Anschlüssen, 6.300 angeschlossene Bürger/innen sowie drei Wasserbrunnen (Gemeinde Bergkirchen: 217.000 m³ abgenommene Wassermenge, rund 600 Anschlüsse, 2.500 angeschlossene Bürger/innen sowie ein Wasserbrunnen) den Sitz erhalten hätte sollen. Laut GR Veronika Eisenhofer wurden diese Argumente leider nicht von allen Mitglieder berücksichtigt. Abschließende erläuterte der 1. Vorsitzende, dass die beiden Kollegen ihm versprochen haben, auch die Belange der Gemeinde Erdweg entsprechend zu berücksichtigen.



 

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9. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020 wurden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 wurde vom Gemeinderat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 10:19 Uhr