Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm Antragsmöglichkeit auf Förderung gem. Mobilfunkrichtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 9
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionellen Beratungen am 24.01.2019. Der Markt hat Interesse bekundet an der Prüfung der Versorgungssituation im Marktgebiet. Daraufhin wurde von der Regierung der Oberpfalz ein Markterkundungsverfahren eingeleitet und an die Mobilfunkbetreiber nach eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen Anfrage gestellt. Die Rückmeldungsfrist war hier der 14.04.2019. Mit Schreiben vom 29.04.2019 hat die Regierung der Oberpfalz mitgeteilt, dass das Markterkundungsverfahren ergeben hat, dass für den Markt keine Pläne von Mobilfunkanbietern für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zur Schließung von Mobilfunklücken vorliegen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat sich mit einem Schreiben vom 14.05.2019 bezüglich Mobilfunk und Immissionsschutz ebenfalls an die Kommunen gewandt und auf das Förderprogramm zur Schließung weißer Flecken hingewiesen und um Mitwirkung für die Suche von Standorten für entsprechende Mobilfunkanlagen gebeten. Mit Schreiben vom 01.07.2019 hat die Regierung der Oberpfalz mitgeteilt, dass die Anfrage von Suchkreisen für den Markt Floß bei den Netzbetreibern erfolgreich war. Vodafone hat einen Suchkreis geliefert. Dieser gibt einen möglichen Standort für einen Sendemast an, mit dem der Netzbetreiber weiße Flecken im Gemeindegebiet schließen kann. Ebenso zeigt die Zulieferung an, dass der Netzbetreiber einen dort errichteten Standort betreiben möchte. Der Suchkreis wurde dem Markt übermittelt. Damit sind die Voraussetzungen für eine Antragstellung nach dem Förderprogramm Mobilfunk erfüllt. Die Regierung hält in ihrem Schreiben fest, dass die Entscheidung des Marktes zwischen einem Eigenbau oder der Beauftragung eines Konzessionärs in diesem Schritt noch nicht getroffen werden muss. Dies müsste erst im Vorfeld einer Ausschreibung geklärt werden. Mit E-Mail vom 17.07.2019 der Regierung der Oberpfalz wird um eine Einschätzung der Realisierung des Fördervorhabens im Bereich der Suchkreise gebeten. Es geht um die Grundstücke und ob dort generell etwas gegen ein Bauvorhaben sprechen würde. Die Einschätzung wäre der Regierung per E-Mail mitzuteilen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Danach sollen die Beratungen im Gremium weitergeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2019 07:47 Uhr