Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Putzhalle" auf Fl.Nr. 1374, Gmkg. Schönbrunn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 25.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft im Außenbereich dargestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert. Es besteht ein Wasseranschluss von der bestehenden Reithalle. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die bestehende Kleinkläranlage auf dem Anwesen Fl.Nr. 1359, Gmkg. Schönbrunn.
Das Bauwerk ist bereits seit mindestens Januar diesen Jahres existent und mit einem Wasseranschluss in Gebrauch.
Es ist aufgefallen, dass bislang keine Baugenehmigung vorlag, obwohl ein derartiges Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist. Mit Schreiben vom Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab vom 10.02.2020 wurde die Bauherrin
aufgefordert einen entsprechenden Bauantrag bis spätestens 31.03.2020 einzureichen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2020 07:38 Uhr