Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgaragen und Abbruch von Nebengebäuden" auf Flur-Nr. 1118, Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 26.09.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 19.06.2024 | ö | beschließend | 4 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 26.09.2024 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 13.08.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist somit nach §34 BauGB zu bewerten. Es fügt sich in die nähere Umgebung ein, öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.10.2024 10:53 Uhr