ISEK Phase II
Einsetzen eines Sanierungsbeauftragten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 28.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen. Auch das Einsetzen eines Sanierungsbeauftragten war Gegenstand bei der Besprechung mit der Regierung der Oberpfalz am 27. September 2017. Der Bürgermeister hat das Ergebnis in seinem Aktenvermerk vom 27. September 2ß17 festgehalten, der allen Gremiumsmitgliedern zugleitet wurde. In den Vorberatungen hatten sich die Fraktionen übereinstimmend für das Büro „Greiner Architekten“, Neustadt a. d. Waldnaab, für die Tätigkeit für den Sanierungsbeauftragten ausgesprochen. Frau BDin Harrer hat festgehalten, dass die Regierung der Oberpfalz diese Entscheidung jederzeit mitträgt und das Büro Greiner für die städtebauliche Beratung gut geeignet ist. Der Marktgemeinderat könne die Beauftragung vornehmen und solle nach Beschlussfassung einen entsprechenden Förderantrag für die Sanierungsbeauftragung bei der Regierung der Oberpfalz einreichen.
Armin Betz (CSU/FL) hält diese Rolle des Sanierungsbeauftragten für sehr wichtig und gewichtig. Er müsse den Bürgern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Robert Lindner (SPD) freute sich über die Zustimmung der Regierung zu den Vorberatungen. Auch er betonte die Wichtigkeit der Beratung für Antragsteller im Sanierungsbereich. Heinz Kett (FDP/UB) sprach von einer heiklen Angelegenheit. Deshalb ist die Fachkompetenz in der Beratung unerlässlich.
Beschluss
Den „Greiner Architekten“, Tirschenreuther Straße 38, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab, wird der Auftrag als Sanierungsbeauftragter des Marktes Floß, gemäß Angebot vom 1. Juni 2017 erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 29.09.2017 12:19 Uhr