Geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth Erlass einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB Aufstellungsbeschluss / Erlass der Satzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 29.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | |||||
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 28.06.2018 | ö | beschließend | 3 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 09.08.2018 | ö | beschließend | 5 |
Nicht sichtbar | |||||
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) | Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss | 04.10.2018 | nö | beschließend | 14 |
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) | Haupt- und Finanzausschuss | 15.11.2018 | nö | beschließend | 19 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 29.11.2018 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisher geführten Beratungen, letztmals in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2018, lfd. Nr. 95. Mit dem Erlass der Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB sollen im Ortsbereich Kalmreuth Flächen festgehalten werden, denen im Falle eines Bauantrages das Kriterium des Flächennutzungsplanes mit Außenbereich nicht entgegen gehalten werden kann. Weitere baurechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften sind hiervon nicht betroffen.
Im weiteren Verfahren ist nun die Auslegung des Satzungsentwurfes zu beschließen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. Nach der Auslegung ist über eingegangene Hinweise die Abwägung vorzunehmen und dann kann der Satzungsbeschluss erfolgen. Eine Genehmigung einer Außenbereichssatzung durch die höhere Verwaltungsbehörde ist entfallen. Die Satzung kann am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.
Beschluss
Der Markt beabsichtigt gemäß §35 Abs. 6 BauGB eine Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth zu erlassen. Die Satzung gilt ausschließlich für die Grundstücke Fl.Nr. 1/0, 1/4, 2/0, 3/0, 3/6, 3/7, 3/9, 6/0, 7/0, 8/0, 9/0, 9/2, 10/0, 11/0, 13/0, 16/0, 17/0, 17/1, 21/0, 23/0, 25/0, 26/0, 28/0, 28/1, 28/2, 30/0, 31/0, 35/0, 36/0, 36/2, 36/3, 41/2, 41/3, 41/4, 41/5, 63/0, 63/1, 79/0, 118/0, 118/1, 119/0, 124/0, 124/1, 124/2, 211/0, 212/0, 212/1, 212/2, 232/0 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 220/0, 229/0, 231/0 der Gemarkung Kalmreuth.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 03.12.2018 10:41 Uhr