Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau einer Rinderstallung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 29.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben ist privilegiert nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2018 10:41 Uhr