Kommunalbetrieb Floß Neufassung, Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung (BGS-WAS)
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 17.01.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 17.01.2019 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2018 beschlossen, die Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung des Kommunalbetriebes Floß AöR (BGS-WAS) neu zu erlassen. Das Kommunalberatungsbüro Radlbeck hat hierzu eine Kalkulation über den vierjährigen Kalkulationszeitraum durchgeführt, die auch vom Verwaltungsrat sehr positiv aufgenommen wurde. Die Kalkulation hat ergeben, dass aufgrund der Kosten und Investitionen eine Beitragserhöhung des Wasserpreises für den nächsten Geltungszeitraum der Jahr 2019 bis 2022 in Höhe von 0,05 € pro Kubikmeter erforderlich ist. Diese vertretbare und moderate Preisanpassung wurde auch im Gremium des Verwaltungsrates angenommen und in der neuen Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung (BGS-WAS) aufgenommen und beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Beschluss
Der vom Kommunalbetrieb Floß AöR beschlossene Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung des Kommunalbetriebes Floß AöR (BGS-WAS) zum 01. Januar 2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2019 08:53 Uhr