Sanierungssatzung "Historischer Marktkern"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 6.2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 1.3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Ausschusses „Zukunft Floß“ vom 08.04.2019, sowie die interfraktionelle Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 593. In den Vorberatungen und der Sitzung des Ausschuss „Zukunft Floß“, bei der auch die Regierung der Oberpfalz, Frau BDin Harrer, anwesend war, sowie die städtebauliche Beratung durch Herrn Maximilian Greiner und die städtebauliche Umsetzungsbegleitung mit Herrn Carsten Seebauer, KEWOG Tirschenreuth, wurden die Grundlagen für eine neue Sanierungssatzung erarbeitet. Die Regierung der Oberpfalz, Abt. Städtebauförderung, ist mit der neuen Festlegung des Sanierungsgebietes einverstanden und wird auch dem noch zu beschließenden kommunalen Förderprogramm Unterstützung und Zustimmung gewähren. Der Entwurf einer noch zu beschließenden Sanierungssatzung kann wie folgt festgehalten werden:

Satzung
der Marktgemeinde Floß
zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für das Sanierungsgebiet  „Historischer Marktkern“ (Sanierungssatzung)
vom xx.xx.xxxx

Aufgrund von § 142 Absatz 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), das zuletzt durch die Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3634) geändert worden ist und in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 796, Bayerische Rechtssammlung 2020-1-1-l), die zuletzt durch Artikel 17a Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Floß folgende Satzung:

§ 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Historischer Marktkern“

(1)  Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Mängel und Missstände nach § 136 Absatz 2 und 3 Baugesetzbuch vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Form von Ordnungsmaßnahmen nach § 147 Baugesetzbuch und Baumaßnahmen nach § 148 Baugesetzbuch wesentlich verbessert und umgestaltet werden.
(2)  Das insgesamt ca. 23,6 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Historischer Marktkern“.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche (Lageplan M 1:1000, Stand: 11.04.2019). Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und ist als Anlage beigefügt.

§ 3 Verfahren und Frist

(1) Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren nach § 142 Absatz 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch ist ausgeschlossen.

(2) Die Sanierung soll bis zum 31.12.2028 durchgeführt werden.

§ 4 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 Baugesetzbuch über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung und werden nicht ausgeschlossen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Floß, xx.xx.xxxx


Günter Stich
1. Bürgermeister

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2019 08:10 Uhr