14. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung eines Beherbergungsbetriebs mit Wohnen der Betriebsleitung auf Teilfächen der Fl.-Nr. 464, 464/1, 805 und 806 Gemarkung Floss als Sondergebiet Aufhebungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 20.09.2018, lfd. Nr. 1015. Aufgrund der Planungen zur Erweiterung an der Entwicklungsachse Bockl-Radwanderweg, enue Beherbergungsmöglichkeiten zu schaffen, wurde die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes auf Teilflächen der Fl.Nr. 464, 464/1, 805 und 806 Gemarkung Floß als Sondergebiet beschlossen. Im Zuge des Verfahrens musste mehreren Hinweise und Einwände der Fachbehörden nachgegangen werden. Dies führte letztendlich zu einer Besprechung beim Landratsamt NEW; Bauamt, unter Federführung von Abteilungsleiter Daniel Merk und Kreisbaumeister Werner Kraus. Hier wurde die Immissionsschutzrechtliche Behandlung grundlegend geprüft und es wurde festgehalten, dass es sich nicht um eine eigenständige Änderung des Flächennutzungsplanes handelt, sondern dass hier der Bestand der Raststation Floß am Bockl-Radweg mit einbezogen werden muss und es sich deshalb um eine Erweiterung in diesem Bereich handelt. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss ist deshalb aufzuheben und neu zu fassen.

Beschluss

Der Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 20.09.2018 , lfd. Nr. 1015 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2019 07:47 Uhr