Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Errichtung eines Materiallagers und 3 Fertigteilgaragen auf den Fl.Nrn. 719/3 und 745 Gemarkung Schönbrunn
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 12.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 12.12.2019 | ö | beschließend | 6.4 |
Sachverhalt
Wegen persönlicher Beteiligung gemäß §49 Abs. 1 GO waren die Kollegen Andrea
und Harald Gollwitzer von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die Baugrundstücke liegen im Flächennutzungsplan des Marktes Floß und sind als Mischgebiet und Gewerbegebiet dargestellt. Das geplante Materiallager auf der Fl.Nr. 719/3 Gemarkung Gailertsreuth liegt im dargestellten Mischgebiet. Die Fl.Nr. 745 Gemarkung Schönbrunn ist als Gewerbegebiet dargestellt. Die Grundstücke liegen im Gebiet ohne Bebauungsplan, aber innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Bauunterlagen sind bezüglich der Flurnummern und der Gemarkungen zu berichtigen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2019 07:59 Uhr