Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat
Beschluss zur interimsweisen Weiterführung bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Robert Lindner hält fest, dass sich der Marktrat gemäß Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) eine Geschäftsordnung gibt. Grundsätzlich wird die Geschäftsordnung zu Beginn der Wahlperiode neu erlassen.
Der Bürgermeister verweist auf Änderungen in der Mustergeschäftsordnung. Die Verwaltung hat eine überarbeitete Geschäftsordnung für den Marktrat ausgearbeitet, die sich an der amtlichen Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Gemeindetages (BayGT) sowie an der bisherigen des Marktes orientiert.
Zur Vorbereitung und Beratung in den Fraktionen wurde der neue Geschäftsordnungsentwurfs vorab allen Markträten per E-Mail zugesandt.
Die gegenständlichen Änderungen sind im Dokument farbig gekennzeichnet (gelb).
Dem Marktrat wird der Geschäftsordnungsentwurf zur Kenntnis und weiteren Beratung gegeben.
Nach Festlegung und Entscheidung des Marktrates über die aus der Mustergeschäftsordnung in Vorlage gebrachten Änderungsvorschläge erfolgt die Ausfertigung der endgültigen Geschäftsordnungsreinschrift zur Beschlussfassung.
Es ist vorgesehen, die neue Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung des Marktrates am 28.05.2020 zu erlassen. Bis dahin soll per Beschluss interimsweise die bisherige Geschäftsordnung weiter ihre Gültigkeit besitzen.
Beschluss
Bis zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung des Marktes vom 24. April 2015 weiter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.05.2020 13:47 Uhr