Haushaltsrechnung 2018 Entlastung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 17.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Sitzungsleitung übernimmt 2. Bürgermeister Oliver Mutterer.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03. Dezember 2019 wurde die Jahresrechnung 2018 geprüft. Der Marktrat hat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO getroffen. Dem Gremium obliegt nun die Entlastung.
2. Bürgermeister Oliver Mutterer bittet die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Rita Rosner (CSU/FL), zu einer Stellungnahme zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Rita Rosner dankte dem Team der Finanzverwaltung um Kämmerer Klaus Grünwald für die Sitzungsvorbereitung und Unterstützung während der Prüfung durch den Ausschuss. Fragen konnten umgehend beantwortet und aufgezeigte Sachverhalte geklärt werden.
Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 03. Dezember 2019 die Jahresrechnung 2018 geprüft. Das Gremium des Marktgemeinderates hat die Haushaltsrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO wird die Entlastung erteilt. Marktrat Günter Stich, im Jahre 2018 amtierender 1. Bürgermeister wird gemäß Art. 49 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 102 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2020 08:57 Uhr