Wohnbaufördermaßnahmen Nachbesserung der Voraussetzungen zur Gewährung von Baukindergeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 04.10.2018 beschließend 10
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 15.11.2018 beschließend 7
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 13.12.2018 ö beschließend 2
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 12.11.2020 ö beratend 5
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss in der Sitzung des Marktrates vom 12.12.2018, lfd. Nr. 1076 gewährt der Markt seit ab 01.01.2019 ein „Baukindergeld“ in Höhe von 2.000,00 € unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Kauf eines Baugrundstücks im Markt Floß mit Bebauung eines Wohnhauses. Auszahlung des Baukindergeldes bei Bezug.
  • Kauf eines Leerstandes im Markt Floß mit Bezug des Anwesens, Förderung in gleicher Höhe Baukindergeld.
  • Bezug eines Leerstandes im Markt Floß durch den Anwesens-Eigentümer bzw. angehörige Erben mit nachgewiesener grundlegender Sanierung ebenfalls Baukindergeldförderung in gleicher Höhe.

Das Baukindergeld wird im gesamten Gemeindegebiet gewährt. Als Leerstand ist ein Gebäude definiert, das nachweislich seit mindestens einem Jahr nicht bewohnt oder für Wohnzwecke genutzt wurde.

Im Rahmen der seither eingegangenen Anträge hat sich der Bedarf zur Nachbesserung des Beschlusses ergeben. Die Verwaltung hat deshalb einen neuen Vorschlag für die Förderrichtlinien Baukindergeld des Marktes erarbeitet. Dieser ist Anlage zum Sachverhalt.

Beschluss

Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 09:09 Uhr