Vollzug des Baugesetzbuches Gemeinde Plößberg: Einbeziehungssatzung Dorf-Brücklstraße in Schönkirch Anhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 04.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 04.11.2021 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Plößberg hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 die Aufstellung der der Einbeziehungssatzung Dorf- und Brücklstraße in Schönkirch beschlossen. Der Markt Floß ist als Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt und wird um Stellungnahme zum anhängigen Bebauungsplanentwurf vom 06.10.2021 gebeten.
Beschluss
Der Markt Floß hat keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung Dorf- Brücklstraße in Schönkirch des Marktes Plößberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.11.2021 09:33 Uhr