Aufhebung des Bebauungsplans "Hinter den Gärten" Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 24.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 24.02.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Hinter den Gärten“ wurde im Jahr 1964 aufgestellt. Bis heute sind über 90% der Parzellen bebaut. Im östlichen Bereich wurden teilweise andere Grundstücksverhältnisse geschaffen, als im damaligen Plan vorgesehen. Baulücken können nach § 34 BauGB bewertet werden. Der Bebauungsplan kann aufgehoben werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2022 11:54 Uhr