Aufhebung des Bebauungsplans "Auf der Scheiben" Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 24.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 24.02.2022 | ö | beschließend | 6.4 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Auf der Scheiben“ wurde im Januar 1999 aufgestellt und hat im August desselben Jahres eine Änderung erfahren. Die Fläche des Bebauungsplanes ist zu 100% bebaut. Der Zweck des Bebauungsplans ist somit erfüllt und der Bebauungsplan kann deshalb aufgehoben werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Auf der Scheiben“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2022 11:54 Uhr