Isolierte Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans "Im Wiesengrund"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 17.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 17.03.2022 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1148/5, Gemarkung Floß, beabsichtigen die Errichtung einer Einfriedung (vgl. Lichtbilder). Die geplante Maßnahme entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Wiesengrund“.

Festgesetzt ist:

1.8 Einfriedungen 
Zäune sind mit einer maximalen Höhe von 1,30 m zulässig. 
Um das Baugebiet für Kleintiere durchgängig zu machen, ist ein Abstand von 5 cm zwischen Bo-denoberfläche und unterem Zaunansatz einzuhalten und auf Zaunsockel zu verzichten. 
Einfriedungen, die direkt an landwirtschaftliche Grundstücke angrenzen, dürfen nicht mit einer Tür versehen werden.

Die Einfriedung soll höher als 1,30m werden, jedoch nicht über 2m (ab dann baugenehmigungspflichtig).

Beschluss

Die Befreiung wird gem. 31 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

Datenstand vom 30.03.2022 08:51 Uhr