Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Errichtung von 2 Werbeanlagen, Fl.Nr.: 464/1 Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 24.03.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.

Das Baugrundstück 464/1 ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Beherbergungsbetrieb dargestellt. Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich mit Bebauungsplan. Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen für Werbeanlagen vorhanden, dementsprechend ist ein Bauantrag notwendig. Die Erschließung des Bauvorhabens ist gegeben. Die Unterschriften der Nachbarn sind vorhanden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2022 12:43 Uhr