Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaik Diepoltsreuth II: a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigung des Planentwurfes in der Fassung vom 30.06.2022 (unter Maßgabe der am 30.06.2022 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen) c) Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung „Photovoltaik Diepoltsreuth II“ (in der Fassung vom 30.06.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.12.2020 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 27.05.2021 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Fels, Ingenieurberatung Weiden UG, trägt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger in der Sitzung vor und erläutert die Abwägungen. Die entsprechenden Einzelbeschlüsse wurden in der beigefügten ListeMarktgemeinde Floß – Flächennutzungsplanänderung Nr. 15 „Photovoltaik Diepoltsreuth II“, Entwurf vom 27.05.2021 Blatt 1 von 17 - Abwägung der nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise und Anregungen“ festgehalten.

Beschluss 1

Zu A) Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Freiflächenphotovoltaik Diepoltsreuth II vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

Zu B) Der Planentwurf in der Fassung vom 30.06.2022, unter Maßgabe der am 30.06.2022 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

Zu C) Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), beschließt der Markt den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Diepoltsreuth“ in der Fassung vom 30. Juni 2022 als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Diepoltsreuth II“ bedarf gemäß § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung oder Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit der Bekanntmachung gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.07.2022 17:10 Uhr