Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 159/3, Gemarkung Gösen
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 28.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 28.07.2022 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 159/3 Gemarkung Gösen. Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es handelt sich um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert.
Mit Bescheid vom 14.12.2020 wurde bereits die entsprechende Bauvoranfrage durch das Landratsamt Neustadt/WN genehmigt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.08.2022 10:39 Uhr