Bebauungsplan mit Grünordnung Gewerbegebiet „Ellenbach“ Markt Floss, Gemarkung Schlattein a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigung des Planentwurfs in der Fassung vom 10.11.2022 (unter Maßgabe der am 10.11.2022 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen) c) Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung "Gewerbegebiet Ellenbach“ (in der Fassung vom 10.11.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.05.2022 ö beschließend 2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der Sitzung des Marktrates am 19.05.2022, lfd. Nr. 408 und 409.
Für den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Gewerbegebiet Ellenbach erfolgte eine erneute Auslage und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise hat Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma Ingenieurberatung Weiden UG, Weiden, geprüft und ausgewertet. In der Sitzung des Marktrates soll die erneute Abwägung und der Satzungsbeschluss erfolgen.

Beschluss 1

Die im Zuge der Auslage des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbegebiet Ellenbach“ auf den Flurnummern 743/1 (Teilfläche) und 698 (Teilfläche) Gemarkung Schlattein vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Marktrat gemäß §4 Abs. 1 und 2 BauGB behandelt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägung zu den eingegangenen Hinweisen und Anträgen ist anliegend aufgeführt und wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Aufgrund §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL.IS.3634) beschließt der Markt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ellenbach“ Floß in der Fassung vom 10.11.2022 als Satzung. Die Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wird gebilligt. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ellenbach“ bedarf gemäß §10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit Bekanntmachung gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 08:25 Uhr