Kommunalbetrieb Floß
Neufassung, Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung (BGS-WAS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 19.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 beschlossen, die Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung des Kommunalbetriebes Floß AöR (BGS-WAS) neu zu erlassen. Das Kommunalberatungsbüro Radlbeck hat hierzu eine Kalkulation über den vierjährigen Kalkulationszeitraum durchgeführt. Die Kalkulation hat ergeben, dass aufgrund der Kosten und Investitionen eine Beitragserhöhung des Wasserpreises für den nächsten Geltungszeitraum der Jahr 2023 bis 2026 von 1,84 € auf 2,37 € pro Kubikmeter erforderlich ist. Ebenso steigt die Grundgebühr von 17,90 € auf 39,00 € für den Dauerdurchfluss von bis zu 4 m³/h.
Diese Preisanpassung wurde im Gremium des Verwaltungsrates angenommen und in der neuen Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung (BGS-WAS) aufgenommen und beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Beschluss
Der vom Kommunalbetrieb Floß AöR beschlossene Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung des Kommunalbetriebes Floß AöR (BGS-WAS) zum 01. Januar 2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.02.2023 10:29 Uhr