Aufhebung alter bzw. erfüllter Bebauungspläne


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 24.02.2022 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 16.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktrates am 24.02.2022 wurde die Aufhebung der Bebauungspläne „Am Hohen Baum“, „Auf der Scheiben“, „Hinter den Gärten“, „In der Marterlohe“ und „Ziegelhütte“ samt allen zugehörigen Änderungen beschlossen.
Mit Email vom 06.02.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme im Aufhebungsverfahren bis zum 07.03.2023 gebeten.
Gleichzeitig wurde die Bevölkerung durch öffentliche Auslegung und Bekanntmachung am 06.02.2023 informiert und gebeten, etwaige Einwendungen bis einschließlich 13.03.2023 vorzubringen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der TÖB sind alle ohne Einwände, aus der Bevölkerung sind keine Einwände eingegangen.

Die Aufhebungssatzungen, die Anlage zum Sachverhalt sind, können somit beschlossen werden.

Beschluss

Aufgrund §1 Abs. 8 i.V. mit §10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), beschließt der Markt die Aufhebung der Bebauungspläne „Am Hohen Baum“, „Auf der Scheiben“, „Hinter den Gärten“, „In der Marterlohe“ und „Ziegelhütte“ samt allen zugehörigen Änderungen jeweils als Satzung.


Die Aufhebung bedarf gem. § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung oder Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit der Bekanntmachung gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2023 09:10 Uhr