Haushaltsrechnung 2021 Entlastung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 25.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 25.05.2023 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.11.2022 wurde die Jahresrechnung 2021 geprüft. Der Marktrat hat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO getroffen. Dem Gremium obliegt nun die Entlastung.
Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28. November 2022 die Jahresrechnung 2021 geprüft. Das Gremium des Marktgemeinderates hat die Haushaltsrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO wird die Entlastung erteilt. Bürgermeister Robert Lindner wird gemäß Art. 49 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 102 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2023 11:59 Uhr