Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Störnsteiner Spange" der Gemeinde Störnstein und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 21.03.2024 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 07.03.2024 hat die Gemeinde Störnstein über die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Störnsteiner Spange“ samt Änderung des Flächennutzungsplans informiert und den Markt Floß somit förmlich am Bauleitplanverfahren beteiligt. Um Stellungnahme bis 12.04.2024 wurde gebeten.
Die Belange des Marktes Floß sind durch den Bebauungsplan nicht berührt.
Beschluss
Der Markt Floß nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Störnsteiner Spange“ in der Gemeinde Störnstein zur Kenntnis und erhebt dagegen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
Datenstand vom 17.04.2024 09:48 Uhr