Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Tektur Neubau eines Einfamilienwohnhauses" auf Flur-Nr. 707, Gemarkung Gailertsreuth
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 18.04.2024 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 05.04.2023 vom Landratsamt genehmigt. Der Bauherr hat nun folgende Änderungen beantragt:
1. Dachneigung geändert auf 20°
2. Garagendach geändert auf Satteldach DN 15°
3. Ergänzte Überdachung Eingang, Terrasse
4. Keller unter Garage entfällt
5. Vergrößerung der Garage
6. Verschiebung des Baukörpers 2m nach Westen
Durch die Änderungen sind öffentliche Belange nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2024 08:45 Uhr