Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau Wohngebäude mit Garagen" auf Flur-Nr. 928/7, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 26.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 26.09.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 22.08.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist somit nach §34 BauGB zu bewerten. Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt wird gebeten, hier genau zu prüfen, ob sich das Gebäude in die Siedlung einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 10:53 Uhr