Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Lager- und Unterstellhalle" auf Flur-Nr. 196, Gemarkung Gösen, erneute Beteiligung wegen Planänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im o.g. Bauvorhaben wurde dem Bauherrn mit Schreiben vom 17.09.2024 mitgeteilt, dass das Vorhaben Belange des Naturschutzes berührt und deshalb nicht genehmigungsfähig sei. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist zugleich als Ausgleichsfläche für die erste Betriebserweiterung 2016 ausgewiesen worden. Der Bauherr legte daraufhin mit Datum vom 19.03.2025 neue Pläne vor, zu denen ein erneutes gemeindliches Einvernehmen notwendig ist.
Während die ursprüngliche Planung vorsah, den Neubau mit einem Abstand von ca. 11 Metern westlich des bestehenden Betriebsgebäudes zu errichten, erfolgte nun die Umplanung nach Norden. Die Erweiterung schließt nun direkt im Norden an das bestehende Gebäude an. So liegt es zwar immer noch teilweise im Landschaftsschutzgebiet, fügt sich jedoch besser in den natürlichen Geländeverlauf ein. Außerdem wird die bestehende Ausgleichsfläche nun nicht mehr berührt.
Aus Sicht der Gemeinde hat sich die Bewertung des Vorhabens nicht geändert, das Einvernehmen kann auch zur neuen Planung erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 11:07 Uhr