Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung, 25. Oktober 2017, Lfd. Nr. 433. Die Beratungsgruppe Ortsentwicklung hat den Marktgemeinderat mit Schreiben vom 15. Oktober 2017 eine Empfehlung über die Beschlussfassung einer Einbahnstraßenregelung in der Graf-Gebhard-Straße ausgesprochen.
Über eine diesbezügliche öffentliche Veranstaltung wurde in der Presse berichtet. Der Bürgermeister hält zum Sachverhalt fest, dass auch negative Meinungen telefonisch beim Markt eingegangen sind. Zuständig für den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung ist das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab, weil durch die Anordnung zwei Staatsstraßen betroffen sind. Die Anordnung erfolgt dann auf Antrag des Marktgemeinderates. Herr Karl Lukas, Sachgebietsleiter Verkehr, hat die gewünschte Geschwindigkeitsbegrenzung als problematisch bezeichnet und auch die Gewichtsbeschränkung, der ein ausreichender Sachgrund zu Grunde legen muss. In der interfraktionellen Sitzung wurde der Sachverhalt kontrovers diskutiert.
Antrag zur Geschäftsordnung.
Robert Lindner (SPD) stellt Antrag zur Geschäftsordnung über die drei Empfehlungen der Beratungsgruppe Ortsentwicklung, bezüglich der Einbahnstraßenregelung in der Graf-Gebhard-Straße, auch drei getrennte Abstimmungen durchzuführen und über die Einbahnstraße, über die Gewichtsbeschränkung und die Geschwindigkeitsbegrenzung, getrennt abzustimmen.
Gegen den Geschäftsordnungsantrag gab es keine Einwände.
Dem Antrag wird mit 16:0 stattgegeben.
Amin Betz (CSU/FL) hält fest, dass eine derartige Regelung im ISEK Verfahren schon diskutiert und gefordert wurde. Der Verkehr stellt eines der größten Probleme im Markt dar. Ebenso, dass in vielen Bereich viel zu schnell gefahren wird. Für die CSU soll auch eine deutliche Wohnqualitätsverbesserung einhergehen. Armin Betz könnte sich auch einen 12-monatigen Probelauf vorstellen und hält fest, dass in seiner Fraktion auch unterschiedliche Meinungen zum Sachverhalt gegeben sind.
Robert Lindner (SPD) nimmt in seiner Stellungnahme Bezug auf die Wünsche der Anlieger. Diese wollen eine Einbahnstraßenregelung. Eine Gewichtsbeschränkung, selbst wenn Lieferverkehr ausgenommen wird, hält Linder für problematisch. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgrund der Gegebenheiten eher symbolisch, als überhaupt überprüfbar und würde zwangsläufig zu Konsequenzentscheidungen führen. Einen Testlauf für 12 Monate könne durchaus Zustimmung erteilt werden. Auch Lindner hält fest, dass innerhalb der Fraktion auch unterschiedliche Meinungsbildung gegeben ist.
Oliver Mutterer (FDP/UB) nimmt Bezug auf die ersten Festlegungen der Städteplaner Leuninger & Michler, im Rahmen des ISEK. Für Mutterer ist eine relativ einfache Festsetzung gegeben und auch eine Begründung für alle drei Anordnungen ergibt sich aus dem Konzept des ISEK. Die Graf-Gebhard-Straße wird oft als „Abkürzungsgebiet“ gesehen. Die Einbahnstraßenregelung bringe viele Vorteile mit sich. Einen Probelauf hält Mutterer für nicht notwendig, da eine Änderung jederzeit durch den Marktgemeinderat beantragt werden könne, falls dies notwendig erscheint.
In der weiteren Diskussion begründen Eleonore Dreßler ihre ablehnende Meinung mit einer Mehrbelastung der Hauptstraße und Walter Pröls (CSU/FL) damit, dass insbesondere für den landwirtschaftlichen Verkehr, diese Graf-Gebhard-Straße, als Abkürzung wichtig ist.