Vereinbarung über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung vorgeschriebener Stellplätze oder Garagen gemäß Art. 52, 53 BayBO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 14.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 14.12.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 30.10.2014, Lfd. Nr. 123 wurde vom Markt das Einvernehmen z um Bauantrag Neubau und Sanierung der Volksbank auf Flurnummer 353 und 354 Gemarkung Floß durch die Volksbank Nordoberpfalz eG erteilt. Für dieses Verfahren war auch eine Vereinbarung über die Ablösung von vorgeschriebenen Stellplätzen gemäß Art. 52, 53 BayBO notwendig. Diese wurde vom Markt am 29.04.2015 unterzeichnet. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2017 Lfd. Nr. 205 wurde der Volksbank Nordoberpfalz dann das Einvernehmen für die Nutzungsänderung mit Einbau einer Bankfiliale in das Erdgeschoss Luitpoldplatz 3 erteilt. Die Finanzverwaltung hat hingewiesen, dass der Ablösebetrag in der Vereinbarung noch nicht beglichen wurde. Die Vereinbarung legt die Fälligkeit bei Bezug fest. Dieses ist jedoch durch die Umplanungen nicht mehr möglich. Die Vereinbarung ist somit hinfällig und kann aufgehoben werden. Da eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung durch das Landratsamt noch nicht vorliegt und eventuell auch hier im Rahmen der Genehmigung Stellplätze nachgewiesen werden müssen, wird vorgeschlagen, die Vereinbarung gegebenenfalls für die neue Baumaßnahme anzuwenden.

Beschluss

Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2017 12:16 Uhr