Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Behandlung eingegangener Stellungnahmen der Behörden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen in den interfraktionellen Sitzungen am 05.04.2018 lfd. Nr. 478 und 10.04.2018 lfd. Nr. 489. Aufgrund der Auslegung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Allgemeines Wohngebiet Im Wiesengrund“ gingen mehrere Hinweise, Stellungnahmen und auch Einwände seitens der Bevölkerung als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein. Bis dato liegen dem Markt insgesamt 29 Rückmeldungen vor. Von größter Bedeutung ist der Hinweis des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab, Abteilung Umweltschutz, die mit Stellungnahme vom 13.03.2018 aus Immissionsschutzfachlicher Sicht auferlegt, durch ein Geruchsgutachten nachzuweisen, dass auf die geplante Wohnbebauung seitens der vorhandene Kläranlage an der GV-Straße nach Niedernfloß keine unzulässigen Geruchsimmissionen einwirken. Weiter verlangt die Behörde zur Beurteilung der Blendwirkung an der Wohnbebauung durch die vorhandene Photovoltaikanlage des Kommunalbetriebs auf Flurnummer 890 Gemarkung Gailertsreuth ein aktuelles Blendgutachten eines Fachbüros als Ausschluss für eine relevante Blendung der Wohnbebauung.

Im Wege einer Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters wurde nach erfolgten Angebotseinholungen der Auftrag für das Geruchsgutachten an die DEKRA Stuttgart vergeben. Die Beauftragung des Blendgutachtens soll umgehend nach Eingang der Kostenangebote durch den Bürgermeister vergeben werden. Allein das geforderte Geruchsgutachten bedarf eines Bearbeitungszeitraums von zwei bis drei Wochen nach Auftragsvergabe und ist zwingend für die Genehmigung des Bebauungsplanes durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab. Die angeforderten Gutachten sind deshalb abzuwarten und die Ergebnisse möglicherweise in den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Wiesengrund mit einzuarbeiten. Dadurch werden die Grundzüge der Planung verändert und es hat zwingend eine erneute vierwöchige Auslegung mit Bürger- und Behördenbeteiligung zu erfolgen. Die Ausführungen des Bürgermeisters gelten deshalb als Sachstandsbericht, in dessen Folge auch der Tagesordnungspunkt 6 mit Satzungsbeschluss für das Baugebiet abgesetzt wird. Der Satzungsbeschluss und die Abwägung aller Hinweise und Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Im Wiesengrund“ erfolgen in einer gesondert geladenen Sitzung.

Beschluss

Mit der Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters für die Beauftragung des Geruchsgutachtens an die DEKRA Stuttgart besteht Einverständnis. Das geforderte Blendgutachten ist seitens der Verwaltung an den annehmbarsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2018 07:54 Uhr