Kommunale Liegenschaften Barrierefreies Rathaus Einbau eines Treppenliftes, Türöffner, Behinderten-WC - Sachstand
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 26.04.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) | Haupt- und Finanzausschuss | 08.02.2018 | nö | beschließend | 5 |
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) | Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss | 26.04.2018 | ö | beratend | 11 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 17.05.2018 | nö | beschließend | 14 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 28.06.2018 | nö | beschließend | 18 |
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) | Haupt- und Finanzausschuss | 21.03.2019 | nö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt.
a) elektronischer Türöffner Eingangstür
Die vorhandene Kupfer-Eingangstür durch eine Glasschiebetür zu ersetzen finden von den Mitgliedern des Gremiums Zustimmung. Der Teil mit dem ausgeprägten Marktadler soll eine andere Verwendung im oder am Rathaus finden. Entsprechende Kostenangebote für die Schiebetür sowie für die Türöffnung des Vorbaus mit Bewegungsmeldern sind einzuholen. Die Maßnahme ist auf die vorhandene Schließanlage des Rathauses abzustellen. Nach Vorliegen der Angebote soll eine zeitnahe Auftragsvergabe erfolgen.
b) Behinderten-WC
Die angedachten Planungen der Bauverwaltung für die Umsetzung konnten vor Ort zur Kenntnis genommen werden. Mit der Maßnahme besteht grundsätzlich Einverständnis. Durch vielfältige Bauhofarbeiten kann hier kein Umsetzungstermin festgelegt werden. Es ist vorstellbar, diese Maßnahme in den Wintermonaten umzusetzen.
c) Einbau eines Treppenliftes
Der Bürgermeister gab die drei Angebote für die Einrichtung eines Treppenplattformliftes zur Kenntnis. Erfreulich, dass eine mögliche Umsetzung nicht die Haushaltsansätze erreicht. Damit könnten auch Finanzmittel für den Eingangsbereich sowie das Behinderten-WC frei werden. Die drei Angebote können aufgrund der Antriebsart und Technik nicht zu 100% verglichen werden. Die Angebote in der Zusammenstellung sind
Anlage der Niederschrift. Die Verwaltung hält die Angebote von sani-trans bzw. Hiro-Lift für angebracht und wird nach Prüfung eine entsprechende Beschlussempfehlung ausarbeiten. Die Antriebsarten müssen hier einer besonderen Vergleichsprüfung unterliegen.
Beschluss
Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2018 11:58 Uhr