Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 09.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einem sogenannten Erfrischungsgeld entschädigt. Diese Kosten werden auch grundsätzlich durch die Wahlkostenerstattung dem Markt wieder zurückgegeben. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.12.2001 für die Bundestags-, Landtags- und Europawahlen mit 25,00 € festgelegt. Mit E-Mail vom 22.05.2018 empfiehlt das Staatsministerium des Inneren einen pauschalen Erfrischungsgeldbetrag in Höhe von 40,00 € und im Falle eines zusätzlichen Volksentscheid es von 45,00 €. Wahlsachgebietsleiter Franz Übelacker empfiehlt eine beschlussmäßige Behandlung für die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 vorzunehmen.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 beträgt 40,00 €, im Falle eines zusätzlichen Volksentscheides 45,00 € für die eingesetzten Wahlhelfer in den Stimmbezirken des Marktes Floß.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2018 09:25 Uhr