Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Ausweichpraxis und Doppelgarage auf Flurnummer 1017/1 Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 18.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) | Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss | 18.07.2018 | ö | beschließend | 13 |
Sachverhalt
Dem Bauantrag wurde bereits mit der Bauvoranfrage vom Juli 2016 das Einvernehmen mit Stellungnahme des Marktgemeinderates am 14.07.2016, lfd. Nr. 540, erteilt. Ebenso liegt eine Vereinbarung über die Erschließung bzw. Abwasserleitung mit dem Kommunalbetrieb, unterzeichnet am 01.06.2017, vor. Eine Verbescheidung des Bauvorantrages wurde mit Schreiben vom 05.09.2017 eingestellt, da der damalige Antrag wieder zurück genommen wurde. Für den nunmehr vorliegenden erweiterten Antrag zur Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Ausweichpraxis und Doppelgarage bestehen die gleichen Voraussetzungen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt. Die Erschließung der Entwässerung ist mit dem Kommunalbetrieb im Wege einer vertraglichen Regelung zu sichern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2018 16:52 Uhr