Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau einer Rinderstallung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Schönbrunn
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 29.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 29.11.2018 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben ist privilegiert nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2018 10:41 Uhr