Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Anlegen eines Reitplatzes mit Longierzirkel auf der Fl.Nr. 18/1 Gemarkung Grafenreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 21.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft darstellt und liegt im Außenbereich. Die Ortschaft Grafenreuth ist im Flächennutzungsplan mit Einzelgehöften bezeichnet. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben eines Land wirts nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2019 08:12 Uhr