vorbereitende Untersuchung gemäß §141 BauGB zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 25.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Ausschusses „Zukunft Floß“ vom 08.04.2019, sowie die interfraktionelle Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 593. Mit dem Beschluss einer Sanierungssatzung historischer Marktkern sind Belange der Eigentümer in diesem Gebietsbereich berührt. Die Ausweisung des Sanierungsgebietes verfolgt die Ziele, städtebauliche, strukturelle, aber auch soziale Schwachstellen zu beheben, um im Markt die Lebensqualität auf langfristige Sicht zu erhöhen. Die Eigentümer werden hiervon in Kenntnis gesetzt und haben die Möglichkeit, den Gebietsumriss einzusehen sowie auch an einer extra erarbeiteten Eigentümerbefragung teilzunehmen. In der Befragung können positive wie auch negative Hinweise, Zustimmungen mitgeteilt werden. Weiter wird angefragt, ob Modernisierungen gemacht wurden bzw. angedacht sind und welche Maßnahmen hier für wünschenswert erachtet werden. Die Eigentümerbefragung Sanierungsgebiet Markt Floß ist öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss
Für die Umsetzung der Sanierungssatzung „Historischer Marktkern“ wird eine vorbereitende Untersuchung gemäß §141 BauGB zwecks Festlegung des Sanierungsgebietes mit einer Eigentümerbefragung durchgeführt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.19 für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet den Einleitungsbeschluss für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)) zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes wie folgt gefasst:
Es wird beschlossen,
1. die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets für den Geltungsbereich des mit Beschluss des Rates vom 25.04.2019 gem. § 171b Abs. 1 BauGB festgelegten Bereichs des Sanierungsgebiets „Historischer Marktkern“.
2. Die Verwaltung mit Unterstützung vom Büro LEUNINGER & MICHLER wird beauftragt auf der Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes alle hierfür notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen und die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Einleitung der vorbereitende
n Untersuchungen zu vollziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2019 08:10 Uhr