Grabenreinigung Girnitzbach im Herbst 2018 Kostenzusammenstellung und Antrag der Jagdgenossenschaft Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 beschließend 20
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 10
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 21.02.2019, lfd. Nr. 1120, sowie die Beratungen der interfraktionellen Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 586. Von der Jagdgenossenschaft Floß wurde eine Grabenreinigung des Girnitzbaches im Herbst 2018 vorgenommen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen 3.122,39 €. Von der Jagdgenossenschaft wurde ein Anteil des Marktes in Höhe von 780,60 € beantragt. In den Beratungen des Gremiums wurde festgehalten, dass zukünftig derartige Maßnahmen an Gewässern nur mehr über den Zweckverband Gewässer III. Ordnung abgewickelt werden. Der Markt ist Mitglied in diesem Gewässerverband und derartige Unterhaltungsarbeiten werden mit einer 30prozentigen Förderung versehen. Die Arbeiten werden durch den verbandseigenen Bautrupp ausgeführt. Eine Mithilfe von beteiligten Eigentümern ist hier möglich. Voraussetzung ist die Anmeldung der Maßnahme und die Aufnahme in das jeweilige Jahresprogramm des Gewässerverbandes. Die Meldungen haben immer im Herbst für das darauffolgende Jahr zu erfolgen. Mit der Meldung sind auch eine Besichtigung und eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt verbunden. Diese Verfahrensweise soll ab sofort für alle Maßnahmen an den Gewässern III. Ordnung im Marktgebiet gelten. Eigenmaßnahmen und Initiativen erhalten zukünftig vom Markt keine finanzielle Beteiligung.

Beschluss

Der Jagdgenossenschaft Floß wird bezüglich der Grabenreinigung des Girnitzbaches im Herbst 2018 eine Kostenbeteiligung in Höhe von 780,60 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugesprochen. Künftige Maßnahmen an allen Gewässern III. Ordnung im Markt Floß sind über das jeweilige Jahresprogramm des Zweckverbandes zur Gewässer III. Ordnung abzuwickeln. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung bis spätestens Herbst eines Jahres für das Folgejahr der Umsetzung erforderlich. Ohne entsprechende Anmeldung und Durchführung von Maßnahmen durch den Gewässerverband wird vom Markt keine finanzielle Beteiligung an Gewässerunterhaltungsmaßnahmen gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.04.2019 08:10 Uhr