Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 527 Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 23.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 23.05.2019 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Beim Bauvorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.05.2019 12:02 Uhr