ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0 Sanierungssatzung "Historischer Marktkern"
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 25.07.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 25.04.2019 | ö | beschließend | 6.2 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 04.07.2019 | ö | beschließend | 1.3 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 25.07.2019 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.04.2019, lfd. Nr. 1140 und vom 04.07.2019, lfd. Nr. 1185. Die Sanierungssatzung „Historischer Marktkern“ soll wie folgt zum Beschluss erhoben werden.
Beschluss
Der Markt erlässt nach Abschluss von vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 BauGB folgende:
Satzung
der Marktgemeinde Floß
zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für das Sanierungsgebiet „Historischer Marktkern“ (Sanierungssatzung)
der Marktgemeinde Floß
zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für das Sanierungsgebiet „Historischer Marktkern“ (Sanierungssatzung)
vom 25.07.2019
Aufgrund von § 142 Absatz 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), das zuletzt durch die Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3634) geändert worden ist und in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 796, Bayerische Rechtssammlung 2020-1-1-l), die zuletzt durch Artikel 17a Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Floß folgende Satzung:
§ 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Historischer Marktkern“
(1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Mängel und Missstände nach § 136 Absatz 2 und 3 Baugesetzbuch vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Form von Ordnungsmaßnahmen nach § 147 Baugesetzbuch und Baumaßnahmen nach § 148 Baugesetzbuch wesentlich verbessert und umgestaltet werden.
(2) Das insgesamt ca. 23,6 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Historischer Marktkern“.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche (Lageplan M 1:1000, Stand: 11.04.2019). Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und ist als Anlage beigefügt.
§ 3 Verfahren und Frist
(1) Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren nach § 142 Absatz 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch ist ausgeschlossen.
(2) Die Sanierung soll bis zum 31.12.2028 durchgeführt werden.
§ 4 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 Baugesetzbuch über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung und werden nicht ausgeschlossen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Floß, 25.07.2019
Günter Stich
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2019 07:47 Uhr