Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Finanzausschuss, 06.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) | Haupt- und Finanzausschuss | 06.02.2020 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Für die Festsetzung der Entschädigung als ehrenamtlicher Wahlhelfer ist gemäß Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, Nr. 10 der GLKrWBek ein Gremiumsbeschluss erforderlich. Es wird vorgeschlagen, für die Kommunalwahl ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,00 € für die Tätigkeit als Wahlhelfer zu gewähren. Im Falle einer Stichwahl am 29.03.2020 soll das Erfrischungsgeld 30,00 € betragen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2020 11:03 Uhr