Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Finanzausschuss, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 06.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Festsetzung der Entschädigung als ehrenamtlicher Wahlhelfer ist gemäß Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, Nr. 10 der GLKrWBek ein Gremiumsbeschluss erforderlich. Es wird vorgeschlagen, für die Kommunalwahl ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,00 € für die Tätigkeit als Wahlhelfer zu gewähren. Im Falle einer Stichwahl am 29.03.2020 soll das Erfrischungsgeld 30,00 € betragen.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2020 beträgt 50,00 €. Im Falle einer Stichwahl am 29.03.2020 wird das Erfrischungsgeld auf 30,00 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 11:03 Uhr