Freiflächenphotovoltaik Diepoltsreuth II: 15. Flächennutzungsplanänderung "Solarpark Diepoltsreuth II" Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 10.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 10.12.2020 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf TOP 3 dieser Sitzung.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich bekannt zu machen.
Aufgrund von § 3 Abs. 1 BauGB findet nach Beschlussfassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplanänderung statt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am
Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung frühzeitig beteiligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.12.2020 09:35 Uhr