Gemeindliche Stellungnahme zu Bauantrag Neubau einer Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1150/15, Gmkg. Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.04.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 19.04.2021 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Baugrundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Im Wiesengrund“. Die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Es ist eine Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2021 11:41 Uhr