Gemeindliche Stellungnahme zu Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 1150/3, Gmkg. Floß
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 27.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 27.05.2021 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 26.04.2021 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Baugrundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Im Wiesengrund“. Die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Es ist eine Befreiung hinsichtlich der Abgrabungshöhe nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.06.2021 08:14 Uhr