Vollzug des Baugesetzbuches Gemeinde Plößberg: Einbeziehungssatzung Dorf-Brücklstraße in Schönkirch Anhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Plößberg hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 die Aufstellung der der Einbeziehungssatzung Dorf- und Brücklstraße in Schönkirch beschlossen. Der Markt Floß ist als Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt und wird um Stellungnahme zum anhängigen Bebauungsplanentwurf vom 06.10.2021 gebeten. 

Beschluss

Der Markt Floß hat keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung Dorf- Brücklstraße in Schönkirch des Marktes Plößberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2021 09:33 Uhr